Guten Morgen zusammen, wenngleich er hier nicht so pfiffig beginnt
In einem Scheidungsverfahren wurden von mir am 25.03.2003(!!!) nachträgliche Raten bei bewilligter PKH angeordnet aber leider habe ich:daemlich übersehen auch eine Annahmeanordnung für die monatlichen Raten an die Landesjustizkasse zu schicken, damit diese auch die Raten einfordern kann, was somit nie geschehen ist . . .
Meine beiden Fragen:
1. Kann ich das noch nachholen, denn gegen den Beschluß wurde kein Rechtsmittel eingelegt
2. Muß ich die weitere Vergütung (die Raten hätten dafür gelangt) auszahlen und zwar bereits jetzt (im Dezember 2006 wäre die letzte Raten zu zahlen gewesen) oder erst in dann etwa 4 Jahren (Fehler lag ja nicht beim RA sondern bei mir )
Man ich bin vielleicht ein Dussel
Vergessen die AAO an die LJK zu schicken
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redge -
17. April 2007 um 07:44
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also ich würde die Raten jetzt noch anfordern, da noch nicht verjährt; eine Auszahlung der weiteren Vergütung kann erst nach vollständiger Ratenzahlung erfolgen
I.Ü. werden die Raten hier von der Gst. eingefordert und überwacht. -
I.Ü. werden die Raten hier von der Gst. eingefordert und überwacht.
Hier leider nicht (und schon gar nicht von der SE :() bei uns ist in F-Sachen der Rpfl der Kostenbeamte (im Gegensatz zu den C-Sachen . . . logisch, gell ;)) -
bei uns ist in F-Sachen der Rpfl der Kostenbeamte (im Gegensatz zu den C-Sachen . . . logisch, gell ;))
das hat doch aber m.E. nichts mit dem Kostenbeamten zu tun; hier gibt es eine PKH-Durchführungsbestimmung, wonach die Raten von der Gst. einzufordern sind -
(...) hier gibt es eine PKH-Durchführungsbestimmung, wonach die Raten von der Gst. einzufordern sind
bei uns eben nicht
Weil ich es gerade auf dem Tisch habe . . . bei PKH-Aufhebung heißt es in unserem den Beschluß begründenden "Konserventext", dass die weitere Gebürh des RA nur im Wege der Kostenfestsetzung geltend gemacht werden kann . . . dann fordere ich die also nicht über die Sollstellung ein . . . -
nach Aufhebung der PKH muss der RA selber seine Gebühren einfordern; Sollstellung nur bezüglich der Gerichtskosten und PKH-vergütung
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also ich würde die Raten jetzt noch anfordern, da noch nicht verjährt (...)
Wann wären die denn verjährt
gilt nicht die 3 jährige Verjährung, denn dann wären die Ende 2006 verjährt (soweit die Einrede erhoben würde)
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