Vergessen die AAO an die LJK zu schicken

  • Guten Morgen zusammen, wenngleich er hier nicht so pfiffig beginnt :(

    In einem Scheidungsverfahren wurden von mir am 25.03.2003(!!!) nachträgliche Raten bei bewilligter PKH angeordnet aber leider habe ich:daemlich übersehen auch eine Annahmeanordnung für die monatlichen Raten an die Landesjustizkasse zu schicken, damit diese auch die Raten einfordern kann, was somit nie geschehen ist . . .

    Meine beiden Fragen: :nixweiss:

    1. Kann ich das noch nachholen, denn gegen den Beschluß wurde kein Rechtsmittel eingelegt :gruebel:

    2. Muß ich die weitere Vergütung (die Raten hätten dafür gelangt) auszahlen und zwar bereits jetzt (im Dezember 2006 wäre die letzte Raten zu zahlen gewesen) oder erst in dann etwa 4 Jahren (Fehler lag ja nicht beim RA sondern bei mir :confused:)

    Man ich bin vielleicht ein Dussel :wall:

  • also ich würde die Raten jetzt noch anfordern, da noch nicht verjährt; eine Auszahlung der weiteren Vergütung kann erst nach vollständiger Ratenzahlung erfolgen

    I.Ü. werden die Raten hier von der Gst. eingefordert und überwacht.

  • I.Ü. werden die Raten hier von der Gst. eingefordert und überwacht.



    Hier leider nicht (und schon gar nicht von der SE :() bei uns ist in F-Sachen der Rpfl der Kostenbeamte (im Gegensatz zu den C-Sachen . . . logisch, gell ;))

  • bei uns ist in F-Sachen der Rpfl der Kostenbeamte (im Gegensatz zu den C-Sachen . . . logisch, gell ;))



    das hat doch aber m.E. nichts mit dem Kostenbeamten zu tun; hier gibt es eine PKH-Durchführungsbestimmung, wonach die Raten von der Gst. einzufordern sind :D

  • (...) hier gibt es eine PKH-Durchführungsbestimmung, wonach die Raten von der Gst. einzufordern sind :D



    :( bei uns eben nicht :(

    Weil ich es gerade auf dem Tisch habe . . . bei PKH-Aufhebung heißt es in unserem den Beschluß begründenden "Konserventext", dass die weitere Gebürh des RA nur im Wege der Kostenfestsetzung geltend gemacht werden kann . . . dann fordere ich die also nicht über die Sollstellung ein . . .

  • also ich würde die Raten jetzt noch anfordern, da noch nicht verjährt (...)



    Wann wären die denn verjährt :gruebel: :confused:

    gilt nicht die 3 jährige Verjährung, denn dann wären die Ende 2006 verjährt (soweit die Einrede erhoben würde) :gruebel: :confused:

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