ICE oder IC

  • Ich habe einen Verteidiger aus dem Ruhrgebiet, der über 300 km Fahrtkosten mit dem PKW pro Termin geltend macht. Der Bez.Rev. will dem Verteidiger lediglich zwei Informationsreisen des VU zu den Terminen erstatten.
    Dabei soll der RA (bzw. ja fiktiv der VU) mit der "Bummelbahn" fahren, dieses kostet lediglich 35,00 EUR pro Fahrt und dauert fast 3 Stunden. Der ICE ( einfache fahrt 55.-) benötigt lediglich etwas über 1 Stunde.

    Kann ich den RA bzw. VU zumuten mit der Regionalbahn zu fahren und aus einem Termin einen Tagesausflug zu machen. Widerspricht mir eigentlich.

    Reicht der Antrag auf endgültige Verfahrenseinstellung ( absolute Verjährung) aus für eine Gebühr 5115?

  • Meines Erachtens ging der Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel bei der BRAGO. Beim RVG darf er m.E. den PKW benutzen und außerdem ist auch die 200 km Grenze gefallen.

    Bahn hat zudem den Nachteil, dass erhebliche Wartezeiten einkalkuliert werden müssen. Ggf. mehr Abwesenheitsgeld und übernachtung ? PKW geht kürzer!

  • Ich würde die PKW-Kosten für den RA erstatten. Ungeachtet dessen erachte ich den Verweis auf die "Bummelbahn" für übertrieben. Insbesondere dann, wenn es gerade um 20,00 € geht und man den größeren Zeitaufwand gegen rechnet.

  • So ganz weit im Hinterkopf habe ich noch eine Entscheidung des LG Hamburg, daß es einem RA nicht einmal zuzumuten ist, mit der Bahn zu fahren. :cool:

  • Ich sehe das eigentlich genauso und werde mal (wieder) nicht auf meinen Bez.Rev. hören.

    Zumal der RA sehr human war und nur bis zu 4 Stunden Abwesenheitsgeld beantragt hat.

  • Sehe ich genauso wie Diabolo :einermein
    Die Vergleichsregelung mit der Bahn ist nach dem JVEG nicht mehr nötig und daher die PKW-Kosten zu erstatten, wobei bei der Info-Reise zu beachten ist, dass diese nur mit 0,25 € anzusetzen sind.

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