Hallo zusammen
Ich habe hier ein Scheidungsverfahren bei dem über den Scheidungsantrag schon früher entschieden wurde (mit Streitwert und PKH-Vergütung) jetzt noch über den VA (auch mit Streitwert) wobei die RAin jetzt aus dem VA-Streitwert extra Gebühren geltend macht.
Das ist meines Erachtens aber falsch.
Sie müßte Ihre Gebühren doch eigentlich aus dem zusammengerechneten Streitwert von Scheidung und VA geltend machen, so wie sonst auch üblich, oder wie seht ihr das
Nach meiner Methode bekäm sie jetzt gerade mal so 30,-- Euronen, nach ihrer über 275,-- Euronen . . .
Extra PKH-Gebühren für Versorgungsausgleich
-
redge -
20. April 2007 um 15:26
-
-
Das sehe ich ganz genauso. Auch nach z.B. Abtrennung des Versorgungsausgleichs, ist eine einheitliche (d.h. Streitwerte zusammenrechnen) Abrechnung vorzunehmen, da es sich nicht um eine andere Angelegenheit handelt, die gesondert zu vergüten wäre (siehe § 16 Ziffer 4. RVG, § 621 Absatz 1 Ziffer 6. ZPO).
-
Sehe ich ganz genauso wie Du.
Nach § 15 Abs. 2 RVG ist eine einheitliche Abrechnung nach dem Gesamtwert einzureichen, wobei eventuell bereits gezahlte Vergütung (nach dem Scheidungswert) in Abzug zu bringen ist. -
Bingo,
Ist eigentlich seit Jahren schon eine auf Familien- und Erbsachen spezialisierte Kanzlei . . . in der näheren Vergangenheit aber ein wenig nachlässig geworden . . . oder wollte man einfach nur mal antesten
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!