Hallo,
zu mir kommt morgen ein Schuldner, der einen Antrag stellen will auf Herabsetzung des pfändbaren Betrages. Gegen ihn liegt eine Pfändung von Arbeitseinkommen gem. § 850 d ZPO vor (ältere Unterhaltsrückstände, weil er sich absichtlich der Zahlungspflicht entzogen hat). Laut Pfändungsbeschluß stehen ihm monatlich 820.-- Euro zu, sowie ein weiterer Bruchteil von 3/4 des dann noch übrigen Restbetrages.
Er ist verheiratet und bei ihm leben 3 unterhaltsberechtigte Kinder. Er ist für 5 weitere Personen unterhaltspflichtig (Kinder aus erster Ehe).
Telefonisch hat er mir jetzt mitgeteilt, daß er eben oben genannten Antrag stellen will, weil er für 8 Personen Unterhalt zahlen muß.
Gibt es eine Möglichkeit den pfändbaren Betrag in dieser Konstellation eventuell zu verringern? Er arbeitet beim Staat und hat ein gutes Einkommen. Aber bei sovielen Kindern bleibt natürlich nicht viel übrig und die Kinder aus erster Ehe sollen ja auch nicht benachteiligt werden. Ich weiß jetzt auch nicht, ob er den laufenden Unterhalt für diese bezahlt.
Was kann ich dem Mann sagen, bin etwas ratlos.
Vielen Dank!
Mia