Muss die Inkassovollmacht im Original vorgelegt werden oder genügt auch eine Kopie der Inkassovollmacht ?
Ich habe eine Schuldner, der zur Abwendung der ZV Sicherheit geleistet hat. Der Gl-Vertr. legt nun rechtskräftige Entscheidung +Vollstreckungstitel vor und beantragt Überweisung auf eigenes Konto.
Vielen Dank im Voraus.
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