Hallo !
Muss noch mal auf meinen Fall zurückkommen.
Werde also dann nachher den Antrag so aufnehmen, dass die drei Kinder Erben zu je 1/3-Anteil sind.
Mein Problem ist nur, ob überhaupt ein Erbschein benötigt wird.
Der Erbschein soll wohl nur für GB-Zwecke beantragt werden.
Mir liegt ja schon der notarielle Vertrag bzgl.der Abschichtung vor.Darin enthalten ist auch ein GB-Berichtigungsantrag, wonach die beiden übrigen Erben im GB eingetragen werden sollen.
Brauche ich hier überhaupt noch einen Erbschein ?