Inso- Beschluss als Einkommensnachweis?

  • Habe einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von BerH vorliegen. Als EInkommensnachweis wird eine Kopie des Beschlusses des InsO- Gerichts vorgelegt, aus dem sich die vorläufige Verwalterbestellung ergibt.

    Reicht mir das als Nachweis, dass der kein zu berücksichtigendes Einkommen hat?

  • Würde ich auch nicht sagen ,da die die §§ 114 ff. ZPO nichts mit dem pfandfreien Einkommen in dern Insolvenz zu tun haben.

    Gegenteiliges solllte man annehmen: IRd. Bewilligung von PKH sind auch laufende (notwendige) Kredite als Abzugsposten zu berücksichtigen. Nach der Eröffnung dürfen diese idR. nicht mehr bedient werden. Auch Pfändungen aufgrund von Insolvenzforderungen sind unzulässig. Folglich dürfte nach Wegfall dieser Verpflichtungen auch das einzusetzende Einkommen höher und die Bewilliung von BerHI oder PKH schwieriger sein.

    :daumenrau

  • Nein, das reicht nicht aus. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind glaubhaft zu machen. Dazu sind Belege vorzulegen. Das Gericht kann ( 12 FGG ) sogar noch mehr verlangen, als der Vordruck vorsieht. Bei InsO verbleibt ja in aller Regel der unpfändbare Teil des Einkommens. Dieser ist in aller Regel höher, als das PKH ohne Raten nach Abzug der Beträge bewilligt werden könnte. Die Schulden etc. zählen ja gerade nicht ( mehr ), da sie in der InsO sind und damit vom pfändbaren Teil abgezogen werden.

    Ergo: Belege anfordern und wenn diese nicht kommen Zurückweisen wegen mangelnder Glaubhaftmachung. Und wenn sie kommen wird es in aller Regel für BerH nicht reichen!

  • Vorläufiges Insolvenzverfahren sagt für sich sowieso erst mal noch gar nichts aus. Selbst der Insolvenzeröffnungsbeschluss wäre lediglich der Beleg, dass dem Schuldner nur das pfandfreie Einkommen verbleibt; zu dessen Höhe sagt der Beschluss nichts.

  • Tausend Dank! Was würde ich nur ohne Euch machen?
    Ich weiß es: stundenlang sitzen, grübeln, nachlesen, nix finden, weitergrübeln- aber dazu hab ich keine Zeit bei meinem Pensum neben der RAST!
    Also nochmal Danke!

  • Mal Problem einwerfe:

    BerH soll bewilligt werden, wenn bei Prüfung nach PKH-vorschriften Ratenzahlung anzuordnen wäre.
    Aufgrund eröffneter InsO dürfen aber keine Raten in PKH mehr angeordnet oder eingezogen werden, stattdessen müssten die Kosten, die in PKH anfallen, zur InsO angemeldet werden.

    Und nun? BerH? (Vorausgesetzt, es ist nicht eine Sache, die eh der IV/Treuhänder machen müsste) Ratenzahlung darf man ja nimmer...

    Meist haben die Schu aber gerade durch die InsO-Eröffnung mehr Geld (bis Pfändungsfreigrenze), als vorher, wo ich freiwillig an Gläubiger zahlende Raten in der PKH-Berechnung 'anerkenne' und berücksichtige und er dadurch unter den Ratenanordnungssatz fallen würde.

  • Mal Problem einwerfe:

    Meist haben die Schu aber gerade durch die InsO-Eröffnung mehr Geld (bis Pfändungsfreigrenze), als vorher, wo ich freiwillig an Gläubiger zahlende Raten in der PKH-Berechnung 'anerkenne' und berücksichtige und er dadurch unter den Ratenanordnungssatz fallen würde.




    Das ist es! Und weil kaum noch abzugsfähige Posten anzurechnen sind (Insolvenz0 Verbot von Zahlungen an sämtliche Insolvenzgläubiger), dürfte die Gewährung von ratenfreier PKH (=BerHI) so gut wie ausscheiden oder zumindest erheblich erschwert werden!! :cool:

  • Zu diesem Thread:
    s. z.B. KG, Beschl. v. 07.09.2007 – 17 W 10/07, NJOZ 2008, 533 f. m.w.N.


    siehe auch:

    Die formularmäßige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe ist regelmäßig auch dann nicht entbehrlich, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
    (BGH, Beschl. 04.07.2002, IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793 f.)

    Einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung steht nicht entgegen, dass über das Privatvermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
    (OLG Zweibrücken, Beschl. 04.10.2005, 6 UF 87/05, FamRZ 2006, 436).

    so auch
    LAG Schleswig-Holstein, Beschl. 04.04.2008, 2 Ta 52/08, in Juris (nach dortiger Zählweise Rn. 6)

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Keine Ursache. Außerdem habe ich auch zu danken, da ich auf die Entscheidung des LAG nur nach Lektüre der mir bis dahin ebenfalls unbekannten und von dir genannten Entscheidung des KG aufmerksam geworden bin.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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