Verstehe ich nicht: Warum sollte die Mutter insgesamt mehr als 1416,11 € erhalten ?
Es wurde doch ein Unterhaltsfreibetrag berücksichtigt. Und wird für das Kind Unterhalt gezahlt, so ist dies eigenes Einkommen des Kindes im Sinne von § 850 IV ZPO, sodass sich ihr bisheriger Freibetrag wieder verringern würde. Mehr als 1416,11 € stehen ihr nicht pfandfrei zu, mit oder ohne Unterhaltsleistung des Vaters. Es kann doch nicht sein, dass die Freibeträge, oder das was die Schuldnerin vom Konto ausbezahlt bekommen kann, davon abhängt, ob der Kindesvater Unterhalt zahlt oder nicht.
Bei mir hat es auf derartige Fragen immer zur Antwort gegeben, dass es insgesamt nicht mehr gibt als die 1416,11 € (zuzüglich Kindergeld), wobei der Unterhalt darin schon enthalten ist.
Und wenn der Unterhalt auf ein eigenes Konto des Kindes gezahlt würde, könnte der Gläubiger durchaus beantragen, dass der Freibetrag auf dem Konto der Mutter in Anwendung von § 850 c IV ZPO entsprechend reduziert wird. Tut er es nicht, ist es sein Pech und das Glück der Schuldnerin.