Jugendstrafrecht: Geldstrafe und Fahrverbot

  • Ahhh, jetzt hab´sch das verstanden. Das mit der "Voranhörung" ist eigentlich eine recht gute Idee...darüber werde ich mal nachdenken

  • Das mit der "Voranhörung" ist eigentlich eine recht gute Idee...darüber werde ich mal nachdenken



    Es klappt wunderbar. Ich bestelle den Jug. und den gesetzlichen Vertreter zu mir, erkläre ihnen kurz wie der Sachstand ist und was den Jugendlichen erwartet, wenn er nicht unverzüglich die Auflage erfüllt.

    Das hat eine ganz andere Wirkung, als wenn ich was schreibe. Die Richterin hat ein wenig Luft nach hinten und meistens werden die Auflagen doch noch erfüllt.

    Ich fange das Gespräch immer sehr nett an und setze irgendwann meinen bösen Blick ein.

  • Dass das effektiver ist als ein Blatt Papier (welches vielleicht ohnehin nur irgendwo ungeöffnet in die Ecke fliegt), kann ich mir vorstellen.
    Bestimmt kommen aber auch viele zu deinen Terminen gar nicht erst, oder?

    Den bösen Blick :teufel: würd ich ja gerne mal sehen- vielleicht könnte ich da ja auch noch was von dir lernen :D

  • Bestimmt kommen aber auch viele zu deinen Terminen gar nicht erst, oder?


    Also die allermeisten kommen, werden ja auch mit ZU geladen. wer nicht kommt, landet gleich bei meiner Richterin, die i.d.R. aber sofort Arrest beschließt. Pech gehabt.


    Den bösen Blick :teufel: würd ich ja gerne mal sehen- vielleicht könnte ich da ja auch noch was von dir lernen :D



    Jahrelange Erfahrung mit dem Umgang meines Sohnes. :D Ich hatte ihm versprochen, dass er niemals von mir "Haue" bekommt, mittlerweile ist er fast 22 und mein Versprechen habe ich nie gebrochen. Aber ich musste mir was einfallen lassen und daher der "böse" Blick. Bis er so 14/15 war hat das auch wunderbar geklappt.:D

  • :wechlach: :wechlach: :wechlach:
    Meine Tochter ist erst 10 und immer (noch) ganz lieb- da reicht ein Blick wie der da : :cool: oder der da: :eek:
    Aber ich glaub ich übe besser schon mal :D

  • Nur noch :eek: . Nee, ist ein feiner Kerl, ab da war es eigentlich nicht mehr nötig. (Ich habe gestern abend "Nani" geguckt und bin wirklich froh, dass ich das alles nicht erleben musste)

  • Oja, das hab´sch auch geschaut...manchmal wundert mich aber nichts mehr, wenn ich mir so die Eltern anschaue. Aber das erleben wir ja hier in der Jugendvollstreckung täglich. Wenn man sich die persönlichen Verhältnisse, das familiäre Umfeld der Kids so anschaut, dann ist meist schon alles klar- schade schade:daumenrun

  • Meine Mama sagt in diesen "hardcore-Nanny-Fällen" immer: "Kind, so mancher Kelch ist an uns vorübergegangen!"
    Und sie klingt dabei immer ganz erleichtert :D

    Ja, ich weiß :offtopic: . Aber musste ja auch mal angemerkt werden, ne?! :strecker

    A.

  • Ich mach schon seit 3 Wochen Strafsachen und der Kollege der mich einarbeiten sollte ist krank :eek:

    also: vermutlich ganz einfach, nur ich bin zu blöd!

    Urteil ist rechtskräftig, ausgeurteilt ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis befindet sich nicht bei der Akte.

    In den Vorstücken meines Kollegen (es lebe das Vorstück) fand ich ein ein "werden Sie aufgefordert den Führerschein binnen... abzugeben" Schreiben, was ich an den Verurt. geschickt habe. Daraufhin meldet er sich bei mir und teil mit er habe "gründlich gesucht" und den Führerschein nicht gefunden. Der sei weg.

    Im HRP fand ich, dass ich wenn der Verurteilte den Führerschein nicht freiwillig abgibt (ist das hier der Fall? Er weigert sich ja nicht?) eine "Beschlagnahme" machen müsse (Was muss da rein? "In pp wird der Führerschein beschlagnahmt"? an VU gegen ZU?) dann "könne" ich die Polizei mit der Durchführung beauftragen (heißt das, dass man normalerweise den Gerichtsvollzieher nimmt? oder nimmt man die Polizei?)
    Wenn der Führerschein nicht aufgefunden werde (mein HRP) müsse der VU eine eV bzgl des Führerscheins abgeben. (Kann man das gleich zusammen beim GV beauftragen?- Suchen und falls weg eV abnehmen? oder muss man das einzeln machen?)

    Sonst noch was?

    ich hab überhaubt keine Ahnung von diesen Strafsachen - was mach ich bloß wenn der Kollege nicht bald wieder gesund ist? :oops: :confused: :oops:

  • Eine Beschlagnahme mit Durchsuchung würde ich hier nicht machen. Wenn er meint, dass der FS verloren wurde (meistend eh Blödsinn) soll er das beim GV an Eides statt versichern. Die Fahrerlaubnis ist eh weg, da er nach Ablauf der Sperre eine neue beantragen muss.

  • Ich würde mich auch über entsprechende Musterverfügungen/Musteranschreiben im Jugendstrafrecht freuen. Der HRP ist hier leider bisher nicht vorhanden und derzeit auch nirgends mehr bestellbar, meine Vorgängerin hat leider keine Muster/Vorstücke hinterlassen, sodass ich hier ab und an doch ziemlich im Nebel herumstochere. Im Moment bin ich bspw. auf der Suche nach einem Muster zur Fahrverbotsvollstreckung oder was genau ich alles dem BZR/KBA mitteilen muss, insbesondere was die A/B Unterscheidungen bei den Tatkennziffern bedeuten sollen.

    Danke im Voraus!

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