§ 166 III HGB

  • Ich hatte vor einem halben Jahr mal so einen Antrag. Losgeworden bin ich das Verfahren allerdings, da es keine Registersache ist, sondern durch den für die FGG-Verfahren zuständigen Sachbearbeiter zu erledigen ist. Die Sache wurde hier als IIer-Sache eingetragen. :)
    Und in der Sache? Welche wichtigen Gründe werden denn vorgetragen?

  • Danke schon mal für Eure Antworten!
    Okay, dann ist das ganze tatsächlich keine Registersache. Das will nur irgendwie nicht so recht in meinen Kopf.
    Als Gründe werden hauptsächlich angeführt, dass der Geschäftsführer der Komplementärin Geld in der eigenen Tasche verschwinden lässt, dass er zuungunsten der KG und zugunsten von anderen Gesellschaften handelt, an denen er auch beteiligt ist. Von daher würde ich fast sagen, man muss dem Antrag entsprechen.
    Unter anderem soll der Jahresabschluss für 2005 vorgelegt werden. Gemäß §§ 264 a, 264 HGB ist der JA in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Kann man die Vorlage des JA zwangsweise dann nicht erst ab 1.4.06 vorlegen lassen?

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