PKH-Aufhebung während Abänderungsantrag läuft

  • Wie schätzt ihr die Lage ein: Partei hatte PKH mit Raten, hat dann Abänderungsantrag gestellt (PKH o.R.). Während über den noch nicht entschieden war, hebt der Rpfl die PKH auf, weil nix gezahlt wurde -und weil er den Abänderungsantrag nicht gesehen hat.
    Die Richterin meint, dass die Aufhebung quasi unbeachtlich wäre, da der Aufhebungsbeschluss ja nicht hätte ergehen dürfen.
    Und hat jetzt letztendlich PKH bewilligt für alles was ganz am Anfang, vor der Aufhebung, beantragt worden ist.

    Kann man das wirklich so hinbiegen?:gruebel:

  • So ganz verstehe ich nicht, was hier gelaufen ist. Was hat die Richterin damit zu tun? War gegen den Aufhebungsbeschluss des Rpfl. RM eingelegt worden und hat er da nicht abgeholfen, so dass es beim Richter gelandet ist?
    Richtig wäre m.E. gewesen, den Beschluss des Rpfl. wieder aufzuheben. Damit hat man den ursprünglichen Stand mit PKH mit Raten wieder. Dann muss noch über den Antrag auf Einstellung der Ratenzahlung entschieden werden - möglich ab Antragstellung. Bis dahin hat die Partei Raten zu zahlen, dann möglicherweise nicht mehr.
    Wenn die Richterin jetzt anders entschieden hat (von Anfang an ohne Raten), ist das ihre Sache. Ich würde dann eine Wiedervorlage zur nächsten Überprüfung verfügen und gut.

  • naja, es is alles durcheinander gelaufen..
    1. PKH m.R. wird bewilligt
    2. Beschwerde: Partei will PKH o.R.
    3. Beschluss von 1. aufgehoben, da nicht gezahlt (Rpfl ignoriert 2.)
    4. PKH o.R. bewilligt (Richterin ignoriert 3.)

    Muss der Aufhebungsbeschluss (3.) jetzt noch formhalber aufgehoben werden oder reicht der jüngste Beschluss der Richterin um alles auszubügeln?

  • Ich sehe es wie beldel. Partei hat PKH o.R. und fertig.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Dann muss noch über den Antrag auf Einstellung der Ratenzahlung entschieden werden - möglich ab Antragstellung. Bis dahin hat die Partei Raten zu zahlen, dann [sprich: ab Eingang des Antrags zu Abänderung der Raten, Anm. von Ernst P.] möglicherweise nicht mehr.



    So sehe ich das auch.

    Wenn jetzt hier PKH o.R. bewilligt wurde, fragt sich nur ab welchem Zeitpunkt dies gilt. Wenn sich dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Bewilligung (mit Raten) zurückauswirkt, ist in der Tat nichts mehr zu veranlassen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Naja, ich würde noch so rein vorsichtshalber wegen offensichtlicher Unrichtigkeit aufheben, sicher ist sicher und wenn ich einen Fehler mache, stehe ich auch dazu.

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