FV bei ausländischem, abgelaufenem FS

  • Guten Morgen :)

    Ich habe einen für mich vollkommen neues Problem an der Backe :(

    Der Betr. wurde zu einer Geldbuße sowie 1 Monat FV verurteilt. 4-Monats-Frist wird eingeräumt.
    RK der Entscheidung: 09.02.2007.
    Der Betr. ist Niederländer, mit Wohnsitz in Deutschland.

    Jetzt kommt ein Schreiben des SVA. Der Betr. hat am 26.04. seinen FS bei der Polizei abgegeben. FS liegt an.
    Es handelt sich hierbei um einen niederländischen FS, der bereits seit dem 07.02.2007 abgelaufen ist.
    Das SVA teilt mir, dass sie vermuten, dass sich der Betr. einen Ersatz-FS in den NL besorgt hat und bereits eine entsprechende Anfrage an die zuständige Stelle in den NL gestellt hätten.

    Da es sich um einen ausländischen FS handelt, muss doch ein Vermerk bzgl. des FV rein. Aber:

    Akzeptiere ich diesen FS überhaupt?
    Falls er tatsächlich noch einen Ersatz-FS hat, müsste der für meine Vollstreckung maßgeblich sein, oder?
    Falls er aber KEINEN Ersatz-FS hat, hätte er zum Zeitpunkt der RK gar keinen (gültigen) FS gehabt, sodass sich das FV ohnehin anders berechnen würde.
    Was ist mit dem ungültigen FS zu tun? Direkt wieder Herausgabe an den Betr?
    Fragen über Fragen... :oops:

    Verzweifelt,

    A.

  • Ich würde den VU erneut auffordern seinen (gültigen) FS abzugeben mit dem entsprechenden Hinweis auf die Ungültigkeit des vorgelegten Dokuments. Bei Nichtabgabe innerhalb der Viermonatsfrist kann dann das "volle" Programm: Beschlagnahme bis hin zur EV durchgezogen werden.
    Obgleich es sich um eine OWI-Sache handelt und an sich keine Mitteilungspflicht besteht, würde ich dennoch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis setzen.

  • Also würdest du dir das Ergebnis der Anfrage des SVA an die NL-Behörden mitteilen lassen? Es ist ja bislang nur eine Vermutung, dass er einen Ersatz-FS hat.
    Wenn er aber keinen hat, berechne ich anders, richtig? Müsste ich dann das Urteil berichtigen lassen, weil die 4-Monats-Frist nicht in Betracht kommt, weil er dann ja gar keinen FS hätte?

  • Da du ja noch innerhalb der Viermonatsfrist bist, würde ich diese in jedem Falle noch abwarten. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass eine gültige Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Rechtskraft keine gültige Fahrerlaubnis vorlag, sollte die Akte über den zuständigen Staatsanwalt zur Abklärung an das Gericht zurückgesandt werden. Möglicherweise kommt dann sogar ein neues Ermittlungsverfahren wegen § 21 StVG in Betracht.

  • Also, ich habs jetzt so gemacht:
    Hab den Betr. nochmal zur Einreichung eines gült. FS aufgefordert.

    Das mit dem Vermerk im FS war natürlich Quatsch, ist mir aber auch erst später aufgefallen :oops::wall:

    Da es ja offensichtlich üblich zu sein scheint, dass FS in NL nur begrenzt gültig sind, gehe ich davon aus, dass er auch im Anschluss direkt eine neue bekommen haben wird.
    (Kenne leider die entsprechende Vorgehensweise bei FE-Erteilung in NL nicht.)

    Was ich tue, wenn er tatsächlich keinen neuen FS hat, sehe ich dann... :confused:
    Habe das SVA gebeten, mir das Ergebnis ihrer Ermittlungen mitzuteilen.

    A.

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