Ein-Euro-Job

  • Hallo zusammen. Wie ist dass mit den Ein-Euro-Jobs? Bei dem Schuldner liegt eine Kontopfändung vor. Er beantragt, 120,00 € freizugeben, da es sich hierbei um "Einkünfte" aus einem Ein-Euro-Job handelt. Zählen diese Einkünfte zu Sozialleistungen, so dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang vom Konto abgehoben werden können oder bedarf es eines Freigabebeschusses? Zusatz: Neben den 120,00 € erhält der Schuldner 400,00 € ALG-II. Er ist ledig und hat keine Kinder. Hoffe, auf eure Hilfe.

  • Ich habe zur Zeit keine Kommentare zur Hand, denke aber,dass sich dies (die Eigenschaft des Geldes als Sozialleistung oder Arbeitseinkommen) aus dem Arbeitsvertrag ergeben müsste.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Selbst wenn die auszahlende Stelle eine Sozialstelle ist, handelt es sich nicht um Sozialleistungen. Es muß also nach ´K´ freigegeben werden.

  • Zitat von Erzett

    Selbst wenn die auszahlende Stelle eine Sozialstelle ist, handelt es sich nicht um Sozialleistungen. Es muß also nach ´K´ freigegeben werden.



    :dito: , auf jeden Fall Verfahren nach 850k.

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