Hallo zusammen. Wie ist dass mit den Ein-Euro-Jobs? Bei dem Schuldner liegt eine Kontopfändung vor. Er beantragt, 120,00 € freizugeben, da es sich hierbei um "Einkünfte" aus einem Ein-Euro-Job handelt. Zählen diese Einkünfte zu Sozialleistungen, so dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang vom Konto abgehoben werden können oder bedarf es eines Freigabebeschusses? Zusatz: Neben den 120,00 € erhält der Schuldner 400,00 € ALG-II. Er ist ledig und hat keine Kinder. Hoffe, auf eure Hilfe.
Ein-Euro-Job
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maulwurf -
18. Februar 2006 um 13:58
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Ich habe zur Zeit keine Kommentare zur Hand, denke aber,dass sich dies (die Eigenschaft des Geldes als Sozialleistung oder Arbeitseinkommen) aus dem Arbeitsvertrag ergeben müsste.
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Laut Arbeitsvertrag handelt es sich bei dem "Ein-Euro-Job" um eine Aufwandsentschädigung.
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... und wer ist "Arbeitgeber" ?
im Moment würde ich tendenziell von einem Verfahren nach § 850k ZPO ausgehen, da es sich augenscheinlich nicht um Sozialleistungen handelt.
Guckstu hier : http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsr…srecht_178.html -
Selbst wenn die auszahlende Stelle eine Sozialstelle ist, handelt es sich nicht um Sozialleistungen. Es muß also nach ´K´ freigegeben werden.
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Zitat von Erzett
Selbst wenn die auszahlende Stelle eine Sozialstelle ist, handelt es sich nicht um Sozialleistungen. Es muß also nach ´K´ freigegeben werden.
, auf jeden Fall Verfahren nach 850k.
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