Hallo,
mir ist folgendes Problem bekannt geworden, wo ich doch etwas auf dem Schlauch stehe.
Es geht um einen nicht eingetragenen Verein.
Ein Mitglied wurde gemäß der Satzung ausgeschlossen, da es nach wiederholter Aufforderung seinen bereits lange Zeit fälligen Mitgliedsbeitrag nicht eingezahlt hat und sich auch sonst hat nicht zu gemeinsamen Treffen etc. nicht blicken lassen.
Nun meine Frage:
Kann der Verein den offenen Mitgliedsbeitrag einfordern, wenn ja, wie?
Danke für eure Mithilfe!
Mitgliedsbeitrag in einem Verein
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BerLini -
11. Mai 2007 um 11:24
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