Hallo zusammen, hier ein Problem eines Kollegen:
Unternehmer erhält von seiner Subunternehmerin eine Rechnung. Zahlen soll er nicht auf ihr Geschäftskonto sondern auf ihr privates. Ihr Geschäftskonto sei gepfändet, auf diese Weise könne man die Pfändung umgehen - so erzählt die Subunternehmerin es treuherzig dem Unternehmer. Nun will der Unternehmer das Geld, das er an die Subunternehmerin zahlen müsste, hinterlegen, um sich nicht evtl. strafbar zu machen. Macht er das überhaupt...?
Was tun?? Liegt überhaupt ein Hinterlegungsgrund vor? Wer wäre - und wann - Berechtigter?
Hinterlegung - Kontopfändung - Strafrecht
-
heidebär -
20. Februar 2006 um 11:41
-
-
Da der Unterehmer die Rechnung seines Subunternehmers auch in bar begleichen könnte, würde ich grundsätzlich kein Hinderungsgrund sehen, warum das Geld nicht auf das Privatkonto gezahlt werden könnte. Der Zahlungsempfänger kann den Zahlungsweg doch wohl vorgeben, auch wenn sein Konto gepfändet ist ? Mag der Gläubiger die Forderung des Subunternehmers gegen den Unternehmer oder das Privatkonto pfänden.
-
welcher straftatbestand sollte denn durch Zahlung an den richtigen Gläubiger,egal auf welchem weg , vorliegen?
-
Genau das ist die Frage - und nachdem ich eine Nacht drüber geschlafen habe, sehe ich eigentlich keinen Hinderungsgrund, warum der Unternehmer nicht auf die von der Subunternehmerin vorgeschlagene Weise zahlen sollte. Und stimme the bishop zu - die Kontopfändung hindert die Schuldnerin nicht, einen bestimmten Zahlungsweg vorzuschlagen.
Also::dankescho für den Denkanstoß... manchmal hat man ja ein Brett vor'm Kopf... -
Einen Grund für die Hinterlegung sehe ich nicht. Man stelle sich nur vor, jedermann könne zur Zahlung den Rechnungsbetrag hinterlegen. Dann müssten wir allein für diese Gelder anbauen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!