Umschreibungsantrag nach Inso-Eröffnung

  • Ich habe in meinem Fall nun die Zustimmung des InsV in Form des § 29 erfordert. Er hat mir gegenüber nun (formfrei) erklärt, dass er das Grundstück mit Wirkung auf Verfahrenseröffnung freigibt und beim InsG die Löschung des Insolvenzvermerkes angeregt hat. Mir reicht doch jetzt nicht die formfreie Freigabeerklärung aus, oder?
    Also entweder eine Zustimmung oder Freigabeerklärung in Form des § 29 oder ein Löschungsersuchen des Insolvenzgerichtes? Oder wie seht ihr das?

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