Luxemburgische Firma S.à.r.l.

  • Auch ich schlage mich gerade mit dem Vertretungsnachweis für eine Firma aus Luxemburg rum, es handelt sich um eine S.A. (Aktiengesellschaft).
    Als Vertretungsnachweis liegt mir eine Vertretungsbescheinigung eines deutschen Notars vor, die dieser aufgrund eines ihm vorliegenden beglaubigten Handelsregisterauszugs des Handels- und Gesellschaftsregisters Luxemburg nebst Apostille erteilt hat.
    Muss ich diesen Vertretungsnachweis akzeptieren, oder kann ich auch die Vorlage des Registerauszugs verlangen? Wenn ich HorstK richtig verstanden habe, ist die Notarbescheinigung eines deutschen Notars eigentlich nicht möglich:

     Und schließlich soll auch ein deutscher Notar in das ausländische Register Einsicht nehmen (ggfls. im Internet) und die Schlussfolgerungen hieraus bescheinigen können, wenngleich es sich hierbei nicht um eine Bescheinigung mit den Beweiswirkungen des § 21 BnotO handeln soll (K/E/H/E, GBO,6. Aufl., Einl U 70 unter Hinweis auf LG Aachen,MittBayNot 1990, 125).

    Life is short... eat dessert first!

  • A. A. mittlerweile OLG Schleswig FGPrax 2008, 217 = DNotZ 2008, 709: Der Notar kann eine Bescheinigung nach § 21 BNotO auch bzgl. ausländischer Gesellschaften fertigen, wenn das ausländische Register seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Handelsregister entspricht.

    Das wird man für das luxemburgische Register wohl bejahen können.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Vielen Dank, dann kann man die Notarbescheinigung ja gelten lassen.
    In dieser Sache möchte ich lieber vorsichtig sein, da die Beteiligten schon Erfahrungen mit der deutschen Strafjustiz gesammelt haben. :cool:

    Life is short... eat dessert first!

  • Abgesehen davon, dass keine Apostille vorliegt, kommt mir in meinem Fall auch die Bestätigung des luxemburgischen Notars seltsam vor. Er bestätigt aufgrund "Einsichtnahme in die folgenden Unternehmensdokumente: Satzung", dass die Gesellschaft rechtswirksam vertreten wurde. Sollte er nicht in das Handelsregister Einsicht nehmen? Oder kann man das bei dieser Formulierung unterstellen?

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