Kontoauszüge

  • 120IVer: Ich wollte Kontoauszüge sehen, die Partei hat sich ausdrücklich geweigert. Ich habe daher wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht aufgehoben.

    Es folgte sofortige Beschwerde und Nichtabhilfe.

    Mein LAG hat mich nun bestätigt:

    Hat der Rechtspfleger Zweifel kann er die Glaubhaftmachung der Angaben auch durch Vorlage von Girokontoauszügen verlangen.

    :D:D:D

    Heute ist ein schöner Tag :teufel:



  • Da haste aber Glück gehabt, das sie die Kontoauszüge nicht beim LG vorgelegt haben :teufel:

  • Na, die Angaben waren so "dubios", die wussten schon, warum da keine Belege kamen.

    Die Beklagte hatte behauptet, die Klägerin würde noch nebenbei arbeiten. Daraufhin habe ich mir eine eidesstattliche Versicherung vorlegen lassen, dass dem nicht so ist. Und bei dem kurzfristig (Tja, irgendwie habe ich sowas im Urin) angesetzen 120IVer war lebte die Klägerin von Kindergeld und Zuwendungen von Bekannten.....

    Hätte die vorgelegt, gäbs wohl ein Strafverfahren. Ich überlege, ob ich die nicht doch noch abgeben soll :D:teufel::wechlach:

  • @ Jojo: Gratuliere.

    Mein Obergericht hat leider immer noch nicht gelernt, dass ich Recht habe ...:(
    Aber ich versuche durch Beibehehaltung meiner Ansicht sie weiterhin zu überzeugen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Jojo, auch von mir herzlichen Glückwunsch!!

    Ich verlange schon seit einiger Zeit immer ungeschwärzte Kontoauszüge -dank Ernst P. wird die Vorlage mit der Fundstelle OLG BRB usw begründet-

    bisher kein Mucken dagegen..

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