Kontoauszüge

  • Ich dachte, das gäbs tatsächlich nur in finstersten Gedanken eines bösgläubigen Rechtspflegers:

    Ich mache das Vorprüfungsverfahren für die PKH

    Ich bin, letztendlich auch durch Diskussion in diesem Forum, dazu übergegangen, mir immer, und nicht nur wie vorher gehandthabt in Einzelfällen, Girokontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum vorlegen zu lassen.

    Ich will so die letzten zwei Monate sehen, oder ggf. zwei oder drei andere Monate, hängt vom arbeitsrechtlichen Einzelfall ab und zwar immer.

    Seitdem habe ich häufiger Sparverträge, Gewerkschaftsbeiträge oder vergessene Nebeneinnahmen vergessen oder gar Rücknahmen.

    Und ich war eigentlich zufrieden.

    Das habe ich auch bei einer ansonsten ratenfreien Partei, alle sonstigen Unterlagen sauber gemacht. Die reichte mir einen Girokontoauszug mit -500,00 ein.

    Und dann heute die Kontoauszüge:

    11.04.07 die Kündigung erhalten, am 16.04.07 6.000,00 vom Konto abgehoben, die Klage und der PKH-Antrag datieren vom 19.04.07.

    Ich dachte nicht, dass ich das tatsächlich mal erlebe, dass jemand so dummdreist ist. Aber wer dummdreist Weltmeister wird....:teufel:

    Ich habe mal angefragt und Hinweis darauf, dass die Akte nach Abschluss des Verfahrens abgeht....


  • Sowas nennt man denn wohl "Erfolgserlebnis"

  • In meinem LG Bezirk werden die Kontoauszüge nach wie vor nie (!) verlangt. Dass ich mir die trotzdem zeigen lasse, basiert nur auf dem Hinweis hier im Forum, dass es ansonsten so gehandhabt wird (offenbar überprüfen unsere Rechtspfleger den aktuellen Stand der Vermögensverhältnisse irgendwie anders:wechlach:). Ich habe natürlich ähnliche Klopper erlebt und erstaunlicherweise haben sich auf meine Bitte, die Auszüge der letzten 2 Monate vorzulegen, auch einige PKH-sachen bereits im Vorwege erledigt:teufel:

  • Ich habe natürlich ähnliche Klopper erlebt und erstaunlicherweise haben sich auf meine Bitte, die Auszüge der letzten 2 Monate vorzulegen, auch einige PKH-sachen bereits im Vorwege erledigt:teufel:

    Manchmal erledigt sich so aber auch das Mandat!:mad:

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Ich habe natürlich ähnliche Klopper erlebt und erstaunlicherweise haben sich auf meine Bitte, die Auszüge der letzten 2 Monate vorzulegen, auch einige PKH-sachen bereits im Vorwege erledigt:teufel:

    Manchmal erledigt sich so aber auch das Mandat!:mad:


    Bisher noch nicht; im Zweifel könnte ich damit aber sehr gut leben. Wenn ich andere staatliche Leistungen habe möchte, muss ich meine Bedürftigkeit auch nachweisen und alles offen legen- ich sehe dahr nicht, dass das irgendwie unzumutbar wäre. Und wer dazu nicht bereit ist, wird seine Gründe haben.Und mir ist es immer noch lieber, das Mandat nedet bereits an dieser Stelle, als wenn KH nicht bewilligt/ aufgehoben wird und dann das Gehaue um meine gebühren losgeht und ich die Akte unter der Rubrik "viel Arbei, keine Kohle" abhefte- dazu ist mir meine Zeit ehrlich gesagt zu schade..die verdödel ich dann doch lieber hier.

  • Ist ja richtig so, aber was man sich manchmal anhören muss, wenn man Sparbücher, Kontoverschiebungen usw. entdeckt... Machen doch alle so! ist noch das geringste.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Ist ja richtig so, aber was man sich manchmal anhören muss, wenn man Sparbücher, Kontoverschiebungen usw. entdeckt... Machen doch alle so! ist noch das geringste.



    Ich lasse mir auch immer mind. zwei Monate vorlegen. Und weise auch noch mal darauf hin, dass ein Schwärzen der Posten unzulässig ist, weil ich überprüfen muss, wofür der Ast. sein Geld ausgibt. Hatte schon öfter sowas wie raten für den Flachbildschrm, Aren*/ Premier*- Abo, sonstige unnötige Zahlungsraten (Rate Playst****III, X- Box etc.) von unnötigen Gegenständen. Und wenn der Schuldner Geld für sons Sch*** hat, dann kriegt er auch keine PKH.

  • Ist ja richtig so, aber was man sich manchmal anhören muss, wenn man Sparbücher, Kontoverschiebungen usw. entdeckt... Machen doch alle so! ist noch das geringste.



    Ich lasse mir auch immer mind. zwei Monate vorlegen. Und weise auch noch mal darauf hin, dass ein Schwärzen der Posten unzulässig ist, weil ich überprüfen muss, wofür der Ast. sein Geld ausgibt. Hatte schon öfter sowas wie raten für den Flachbildschrm, Aren*/ Premier*- Abo, sonstige unnötige Zahlungsraten (Rate Playst****III, X- Box etc.) von unnötigen Gegenständen. Und wenn der Schuldner Geld für sons Sch*** hat, dann kriegt er auch keine PKH.




    Leider kommt man m. E. regelmäßig nicht umhin, vor Prozessbeginn bereits bestehende Anschaffungskredite als besondere Belastung zu berücksichtigen. Bei PKH ist regelmäßig derjenige dran, der entsprechende Kredite laufen hat gegenüber dem, der sich nur leistet, was ihm ohne Kredit möglich ist. :(



  • Leider kommt man m. E. regelmäßig nicht umhin, vor Prozessbeginn bereits bestehende Anschaffungskredite als besondere Belastung zu berücksichtigen.



    War die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen weder angemessen noch notwendig, oder ermöglicht der Rechtsuchende durch eine entsprechende unvollständige Erklärung nicht eine entsprechende Überprüfung, so haben die Tilgungsraten für derartige Verbindlichkeiten ohne Berücksichtigung zu bleiben.[1]

    [1] OLG Köln, Beschl. 12.09.1995, FamRZ 1996, 873; OLG Bamberg, Beschl. 19.03.1986, JurBüro 1987, 134; LAG Schl. Holst., Beschl. 25.01.1989, MDR 1989, 485; OLG München, Beschl. 02.05.2005, MDR 2006, 112; BGH, Beschl. 15.11.1989, FamRZ 1990, 389 f.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Anwältin hat nun erwiedert: Er hat das Geld auf ein nicht angegebenes Sparbuch bebracht. :wechlach::wechlach:

    Ich habe das Ding der Richterin zur Zurückweisung mangels Vermögenslosigkeit vorgelegt. Erstaunlicherweise sagte die mir, dass das Verfahren auch irgendwie merkwürdig war, ist wohl irgendwie Schwarzgeld im Spiel.

  • Bei mir war heute jemand und behauptete, die Bank gäbe ihm keine Kto Auszüge und er ( seine wurden na klar weggeworfen) habe keine Chance, daran zu kommen.

  • Dass die Bank keine gibt, halte ich für gelogen. Ich würds mir an eides statt versichern lassen und ab an die STA. Oder eine Bescheinigung der Bank vorlegen lassen, dass dem so ist.

    Macht er das nicht: PKH aufheben (oder nicht bewilligen)

  • Es gibt halt viele, die dazu neigen, von sich auf andere zu schließen...:wechlach::wechlach:

    Und das geht dann nach hinten los....:wechlach::wechlach::wechlach:, weil da weniger an IQ ist, als man für möglich halten kann.

    Ne, ich reagiere auf diese Dumm-Verarsch-Versuche mit entsprechenden Zwischenverfügungen.

  • Bei mir war heute jemand und behauptete, die Bank gäbe ihm keine Kto Auszüge und er ( seine wurden na klar weggeworfen) habe keine Chance, daran zu kommen.

    Klar gibt die Bank ihm Kontoauszüge, die muss er nur bezahlen, wenn er nachträglich noch mal welche will. Und das Geld dafür hat er ja nicht, wenn er Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt.
    Aber vielleicht kannst Du ihm einen Beratungshilfeschein dafür geben, dass er seinen Anwalt beauftragt, der Bank zu drohen, dass er das Kreditinstitut wechselt, wenn die nicht kulant sind :ironie: ? So was ähnliches hatte ich hier schon, habe das Mandat dankend abgelehnt.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Bei mir war heute jemand und behauptete, die Bank gäbe ihm keine Kto Auszüge und er ( seine wurden na klar weggeworfen) habe keine Chance, daran zu kommen.



    Klar gibt die Bank ihm Kontoauszüge, die muss er nur bezahlen, wenn er nachträglich noch mal welche will. Und das Geld dafür hat er ja nicht, wenn er Beratungshilfe beantragt.
    Aber vielleicht kannst Du ihm einen Beratungshilfeschein dafür geben, dass er seinen Anwalt beauftragt, der Bank zu drohen, dass er das Kreditinstitut wechselt, wenn die nicht kulant sind :ironie: ? So was ähnliches hatte ich hier schon, habe das Mandat dankend abgelehnt.



    :wechlach:
    Klar. So wie er die Kontoauszüge aufbewahrt geht er dann aber auch mit seinem RA um :)

  • Der von diabolo geschilderte Fall ist nicht neu.

    Bei Anträgen auf ALG II müssen die Ast. immer für einen gewissen zurückliegenden Zeitraum lückenlos und ungeschwärzt vorlegen.

    Standartaussage der Ast.: "Kontoauszüge ? Die habe ich aber nicht mehr !"

    Antwort des Bearbeiters: "Die brauche ich aber. Zur Not holen Sie sich bei Bank halt bestätigte Duplikate."

    Ast.: "Die kosten aber doch Geld. Das habe ich aber nicht, deswegen stelle ich gerade den Antrag auf ALG II."

    Sachbearbeiter: "Ihr Pech ! Hätten die alten Auszüge ja aufheben können !"

    Also manche Ast. meinen wirklich, der Staat ist die Wohlfahrt !

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Also manche Ast. meinen wirklich, der Staat ist die Wohlfahrt !



    :daumenrau Ja.

    Das gilt aber auch für Vermögende.

    "Wie, ich soll erst die 5.000 EUR vom Sparbuch angreifen???" (alleinstehende Rentnerin)

    "Das Geld hab ich mir für den Urlaub gespart - wie soll ich denn dann in den Urlaub fahren"

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