Ich muss mich jetzt leider auch mit dieser Thematik auseinandersetzen und leider feststellen, dass da nichts genaues geregelt ist.
Wie macht Ihr das:
-verlangt Ihr von jedem, der mal Inhaber der Grundschuld war, eine eidesstattliche Versicherung? Muss da wörtlich: versichere ich an eides statt drinstehen??
-wenn die Grundschuld bereits gelöscht ist, kann ich dann noch eine weitere vollstreckbare erteilen??
-was macht Ihr, wenn die Grundschuld abgetreten ist, die Abtretung aber noch nicht im Grundbuch steht und jetzt der bisherige Gläubiger eine weitere vollstreckbare will??