Ermächtigung des Notars nach § 797 III ZPO

  • Ich muss mich jetzt leider auch mit dieser Thematik auseinandersetzen und leider feststellen, dass da nichts genaues geregelt ist.
    Wie macht Ihr das:

    -verlangt Ihr von jedem, der mal Inhaber der Grundschuld war, eine eidesstattliche Versicherung? Muss da wörtlich: versichere ich an eides statt drinstehen??

    -wenn die Grundschuld bereits gelöscht ist, kann ich dann noch eine weitere vollstreckbare erteilen??

    -was macht Ihr, wenn die Grundschuld abgetreten ist, die Abtretung aber noch nicht im Grundbuch steht und jetzt der bisherige Gläubiger eine weitere vollstreckbare will??

    -Wo finde ich denn überhaupt Infos dazu??

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!