Für-Tot-Erklärter lebt noch

  • Hilfe, mein Toter lebt.

    1997 wurde ein Soldat, geb. 1923, der sich nach Angaben der Angehörigen letztmalig im Dezember 1945 gemeldet hat, für tot erklärt. Jetzt teilt mir das Standesamt mit, dass es eine Mitteilung erhalten habe, mein Toter hat im Januar 2007 sein Testament beurkunden lassen.

    Wie kriege ich meinen Toten denn nun wieder lebendig.

  • Ich lese morgen mal im Kommentar nach. Bin jetzt weg....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich meine, der zu Unrecht für tot Erklärte muss die Aufhebung der Todeserklärung beantragen.
    Aus meiner - leider sehr, sehr lange zurückliegenden - Anwärterzeit meine ich mich zu erinnern, dass auch die Staatsanwaltschaft diesen Antrag stellen konnte ( eine der wenigen Zivilsachen bei der StA ).

    Ob das heute noch so ist........??:confused:

  • Wo hat der Tote nur die letzten 10 Jahre gelebt? Ich habe leider keine Ahnung von solchen Sachen. Aber seine Erbschaft dürfte doch schon erledigt sein.
    :gruebel:

  • Ich glaube der Tote weiß noch gar nicht, dass er für Tot erklärt wurde. Ich sollte ihn wohl mal anschreiben und ihn darauf hinweisen. Seine aktuelle Adresse wurde mir vom Standesamt mitgeteilt.

    Der Mann wurde von seiner Schwester für Tot erklärt. Also hat er sich nach dem Krieg offensichtlich bei keinem aus seiner Familie gemeldet oder seine Familie nicht gefunden.

  • Ich stelle mir gerade vor, wie ich einen Brief bekomme, dass ich bereits seit 10 Jahren tot bin :eek: . Aber irgendwelche Geldleistungen muss er doch vom Staat bekommen haben?

  • Der Gute ist nicht erst seit 10 Jahren tot, sondern seit 31.12.1945. Das Todeserklärungsverfahren wurde erst 1997 durchgeführt. Es handelt sich hier um die Kriegsverschollenheit im Rahmen des 2. Weltkrieges. Diese Verfahren habe ich noch immer auf dem Tisch. Hier ist regelmäßig ein konkreter Todeszeitpunkt nicht bekannt. Die Soldaten sind von Einsätzen nicht mehr zurückgekommen. Da gibt es ja der Geschichten viele. Und dann werden sie halt per 31.12.1945 für Tot erklärt.

    Der Mann ist also schon mehr als 60 Jahre eigentlich tot. Warum das bislang keiner gemerkt hat, weiß ich auch nicht.

  • Aber amtlich ist es erst seit dem Jahr 1997.

    Ich lese manchmal beim Amtsgericht (was soll ich denn sonst anderes tun) die Aufgebote. Wenn man bedenkt, dass die Männer meist in dem Alter meiner Brüder, Freunde, Kollegen waren ...

  • Warum wurde das Verfahren aber erst 1997 (mit Wirkung zum 31.12.1945) durchgeführt ? Hat die Schwester erst 1997 den Antrag gestellt ? Warum erst so spät ? Es muss doch irgendeinen Grund gegeben haben. Dann hatte sie auch mehr als 50 Jahre keinen Kontakt zu Ihrem Bruder gehabt ?

  • Vielleicht hat der Bruder sich Weihnachten 1996 nicht bei der Schwester gemeldet und die war so beleidigt, dass er für sie "gestorben" war. :wechlach:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Also, bei uns laufen auch heute noch Todeserklärungsverfahren für Soldaten aus dem 2. Weltkrieg, da sich die Notwendigkeit erst jetzt im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens ergeben hat. Es ist auch schon vorgekommen, dass die Familien aus Pietätsgründen zu Lebzeiten der Ehefrau des Verschollenen kein Todeserklärungsverfahren durchführen lassen wollten. Wie die das dann z.B. mit Rentenansprüchen geregelt haben, keine Ahnung.

    Dass der vermeintlich Verschollene sich all die Jahre nie bei seiner Familie gemeldet hat, ist schon komisch, aber ich habe schon Fernsehberichte über Soldaten gesehen, die im Osten eine neue Familie gegründet haben und sich ewig nicht mehr bei ihrer "alten" Familie gemeldet haben bzw. nach den Grenzöffnungen von dieser wiedergefunden wurden.

    Life is short... eat dessert first!

  • Hallo Mola, ja das klingt logisch. Es konnte nur die Notwendigkeit des Todeserklärungsbeschlusses im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens sein. Aber dass die Schwester anscheinend so lange keinen Kontakt zu ihrem Bruder hatte ? Nun ja, wir erleben ja die merkwürdigsten Familienverhältnisse.

    Exec: Gute Erklärung. Oder sie hat sich so über sein Weihnachtsgeschenk geärgert. Was das wohl gewesen ist.

  • Da offenbar alle Beteiligten in Deutschland leben ist es schon merkwürdig, dass über den DRK-Suchdienst keine Kontaktaufnahme erfolgt ist und auch im Rahmen des Todeserklärungsverfahrens 1997 keine Informationen erlangt wurden.
    Aber wer weiß, was wirklich hinter der Sache steckt, vielleicht hat es niemand der Beteiligten ernsthaft versucht?

    Life is short... eat dessert first!

  • Könnte die Sache nicht dem Staatsanwalt vorgelegt werden mit der Bitte um weitere Veranlassung, § 30 VerschG ?

    (1) Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen.
    (2) Der Antrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, bei dem das Aufgebotsverfahren anhängig gewesen oder an welches die Sache abgegeben worden ist.

  • ist die Schwester etwa durch die Todeserklärung Alleinerbin geworden, von wem auch immer?
    Entschuldigung: allein auf diesen Gedanken zu kommen! makaber

  • Warum wurde das Verfahren aber erst 1997 (mit Wirkung zum 31.12.1945) durchgeführt ? Hat die Schwester erst 1997 den Antrag gestellt ? Warum erst so spät ? Es muss doch irgendeinen Grund gegeben haben. Dann hatte sie auch mehr als 50 Jahre keinen Kontakt zu Ihrem Bruder gehabt ?

    Als ich diese Sachen als Anwärter zu bearbeiten hatte waren die Emotionen wichtiger als die §§.
    Es gab Ehefrauen/Witwen/Schwestern, die sich vehement gegen diese Verfahren stemmten, auch wenn es andere Erbberechtigte anstrebten.
    Das Gefühl "dann ist er endgültig tot" war übermächtig.

    15 Jahre später war dies nicht mehr so dramatisch, der Krieg war schon zu weit weg.
    Warum es erst 1997 durchgeführt wurde? Vermutlich Erbfall!

    Hart hat mich ein Fall getroffen, als eine Frau mit Kleinkind den Antrag stellte.
    Der Mann war im August auf Bergtour verschwunden. Wartefrist m.E. 3 Jahre. Danach erst Antragsstellung möglich.

  • Ich sehe auf die Schnelle nur die Möglichkeit einer Beschwerde im Sinne des § 26 VerSchG.


    Ich lese morgen mal im Kommentar nach. Bin jetzt weg....



    TL & da Silva (+ Resi)

    da ich keinen kommentar verfügbar habe, habe ich mir erlaubt, nach § 26 noch ein wenig weiterzulesen ;) :

    § 30
    (1) Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen.
    (2) Der Antrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, bei dem das Aufgebotsverfahren anhängig gewesen oder an welches die Sache abgegeben worden ist.


    § 31
    (1) Für das Verfahren gelten die §§ 17 und 18.
    (2) Vor der Entscheidung ist den Antragsberechtigten und dem, der die Todeserklärung erwirkt hat, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.


    extrem wichtig erscheint mir hier die gewährung rechtlichen gehörs gem. § 31 II, weil der betroffene zwar noch lebt, aber wer weiss ... :wechlach:


    letztlich begründet die todeserklärung gem. § 9 ja nur die vermutung, dass der verschollene gestorben ist. diese vermutung dürfte sich bis zur finalen entscheidung im bedarfsfalle ja relativ leicht widerlegen lassen ;) .

  • Hallo Jupp03, das wäre natürlich die Erklärung. Die Schwester "wollte" den Tod ihres Bruders, um in den Genuß eines Alleinerbscheines zu kommen. Kaum vorstellbar, aber heutzutage ist ja alles möglich. Wirklich makaber. Wahrscheinlicher ist, dass hier vielleicht wirklich die Familienbande durch den Krieg und die Mauer zerrissen sind. Es gibt tatsächlich solche Fälle, die sich erst jetzt wiederfinden.

    Hallo oL, dass man im Aufhebungsverfahren der Schwester rechtliches Gehör gewährt, o.k., aber dann auch dem Betroffenen. Ja wirklich extrem wichtig, vielleicht mag er ja "für tot erklärt" bleiben. Könnte seine Vorteile haben. Vielleicht sucht ja noch seine Ex mit 5 Kindern nach ihm, oder wer auch immer. Spaß beiseite. Da er von der Aufhebung rechtlich betroffen ist, ist ihm wohl alleine aus diesem Gesichtspunkt Gehör zu gewähren. Aber schon lustig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!