Alternativen bei Absage Rpfl.-Studium

  • wollte mal wissen, was jetzt eigentlich diejenigen machen, die eine absage fürs studium erhalten haben. was habt ihr denn da für alternativen, wenn ihr schon nicht rechtspflege studieren könnt? so viele möglichkeiten gibts ja da auch nicht unbedingt....

  • Kommune?



    Halt Stopp! :maulhalt:

    Ich versuche hier gerade MEINE Mannschaft zu verstärken! Da kann ich dich jetzt gar nicht gebrauchen... :D

    P.S.: Finanzbeamter ist auch eine einstufige juristische Ausbildung. :unschuldi

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6



  • dazu wollte mein vater mich auch zwingen, finanzbeamter. :D
    seid ihr so unterbesetzt? ihr habt doch auch schwere tests und garantiert keinen bewerbermangel, oder?



  • Ganz ehrlich: Ich hatte keinen Test machen müssen. Soweit ich weiß, sind Tests auch nicht überall an der Tagesordnung. Denn die einzelnen Finanzämter stellen höchstselbst ein.

    Da es viel mehr Finanzbeamte als Rechtspfleger gibt, gibts auch mehr Stellen. Und im Moment sind die eingehenden Bewerbungen gar nicht so toll (scheiß Wirtschaftsaufschwung).

    Also: Höre auf deinen Vater! :D

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6



  • :) ich höre oft auf ihn, aber in diesem fall hab ich die rechtspflege vorgezogen.
    in hamburg gibt es einen test, soweit ich weiß. deswegen kam ich auf die tests.
    ich kann ja mal bei den jüngeren generationen n bisschen werbung für den soliden job des finanzbeamten machen.;)

  • wollte mal wissen, was jetzt eigentlich diejenigen machen, die eine absage fürs studium erhalten haben. was habt ihr denn da für alternativen, wenn ihr schon nicht rechtspflege studieren könnt? so viele möglichkeiten gibts ja da auch nicht unbedingt....



    also ich hab nach dem abi auch keinen platz bei den rechtspflegern bekommen und hab erst mal ne ausbildung als rechtsanwaltsfachangestellte gemacht, war super - weil ich den ersten blick in der "justiz" bekommen hab und unglaublich viel gelernt hab. hab es nach der lehre wieder versucht und wieder nur absagen bekommen.

    dieses jahr hab ichs wieder versucht - nach dem motto irgendwann nehmen die mich .... und wieder nur absagen -bis auf eine bundesland - das sich noch nicht entgültig entschieden hat.

    aber selbst wens nicht klappt - das leben geht weiter - ich hab ne abgeschlossene ausbildung und nen unbefristeten job... der rest ergibt sich :)

  • wirtschaftsrecht ist noch eine alternative. allerdings schwer ranzukommen meine ich gehört zu haben. ich hätte es versucht wenn es hier nicht geklappt hätte. ist auf jeden fall besser als rechtswissenschaften / jura, das studiert ja heutzutage jeder der seinen kragen hochklappen kann.

  • @niesel

    ich mache auch gerade eine ausbildung zur reno. im nächsten jahr wäre ich dann fertig. hab es aber jetzt schon mal probiert, mich zu bewerben. der einstellungstest war aber überhaupt nicht mein ding und gestern habe ich die absage bekommen.

    werde mich dann einfach noch mal für 2008 bewerben und ggf. erst mal als reno arbeiten. vielleicht klappt es ja irgendwann.... aber was ist, wenn nicht? arbeitest du dann für den rest deines lebens als reno?

    das problem ist ja auch, dass meine interessen sehr begrenzt sind. rechtsfachwirt, betriebswirt, wirtschaftsrecht, jura o. ä. ist eben nicht das, was ich machen möchte. gerichtsvollzieher würde mich noch interessieren. aber da ist ja in berlin momentan einstellungsstopp. (und eigentlich wollte ich auch in berlin-brandenburg bleiben...)

  • Jule:

    Wenn du nicht den "Rest" deines Lebens als ReNo arbeiten willst - wobei du ja noch nicht mal damit angefangen hast - warum hast du die Ausblidung begonnen? Zeitvertreib?
    Außerdem finde ich, wenn du nur wenige Intressengebiete hast und auch noch örtlich unflexibel bist, musst du damit leben, keine großen Alternativen zu haben.
    Oder du solltest einfach ein bißchen flexibler werden - es gibt eine Menge an Berufen und Studiermöglichkeiten da wird doch wohl noch was für dich dabei sein, oder?

    Freezer


  • das problem ist ja auch, dass meine interessen sehr begrenzt sind. rechtsfachwirt, betriebswirt, wirtschaftsrecht, jura o. ä. ist eben nicht das, was ich machen möchte.

    Dann frag ich mich aber wieso grade Rechtspfleger? Gibts einen Grund dafür?

  • Wenn es gestattet ist, möchte ich gerne mal meinen sehr schönen Beruf vorstellen. Vielleicht ist das ja eine Alternative für diejenigen, die beim Rechtspflegerstudium nicht zum Zuge kommen:

    Also, die Ausbildung zum Finanzbeamten im gehobenen Dienst ist im Prinzip die gleiche wie beim Rechtspfleger: Man geht 3 Jahre zur Fachhochschule (in Niedersachsen derzeit "Steuerakademie") und hat auch praktische Zeiten im Finanzamt. Die Ausbildungsinhalten sind neben Staatsrecht und ein bisschen Zivilrecht vor allem natürlich das Steuerrecht. Wichtigstes Hauptfach ist Bilanzsteuerrecht.

    Im Beruf später gibts es sehr verschiedene Verwendungsmöglichkeiten. Als Bearbeiter im gehobenen Dienst bearbeitet man vor allem die schwierigen Steuerfälle, z.B. Auslandssachverhalte, umfangreiche Beteiligungsverhältnisse etc, etc. Oft führt der Weg in die Betriebsprüfung. Man kann sich dann auch weiter zur Großbetriebsprüfung bewerben. Großbetriebsprüfer können z.B. dauerhaft in großen Konzernen sitzen (mit eigenem schicken Büro und A 13 - Besoldung) und dort dauerhaft den Betrieb prüfen. Daneben gibt es die Tätigkeit in der Vollstreckungsstelle oder in der Arbeitgeberstelle, meist als Team- oder Dienststellenleiter. Man kann auch in die Rechtsbehelfsstelle gehen. Dort führt man für das Finanzamt neben dem Einspruchsverfahren auch die Klageverfahren. Stattdessen kann man auch den Weg zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen einschlagen (Strafsachenstelle (eine Art Staatanwaltschaft für Steuerhinterziehung) oder Steuerfahndung). Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ist eine eigene Strafverfolgungsbehörde für Steuerstraftaten.

    Regelbeförderung bis A 11, Für A 12 und A 13 muss man sich schon etwas anstrengen.

    Nach 7 Jahren Bearbeitung von Steuererklärungen kann man die Prüfung zum Steuerberater ablegen. Einige tun dies und wechseln dann in die freie Wirtschaft.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wenn es gestattet ist, möchte ich gerne mal meinen sehr schönen Beruf vorstellen.

    Braucht ihr echt soviele Leute, dass du immer wieder Werbung machst? :teufel:

    Ne, im Ernst. Hab ich meiner Azubine schon vorgeschlagen, aber in Bayern muss sie (meines Wissens) erst die Beamtenprüfung überleben und die ist heftig. Ich weiß von einem ehemaligen Schulkollegen, dass er mit 3,6 die Beamtenprüfung zwar bestanden hatte, aber eben nicht unbedingt in die "Wunschliste" gerutscht ist.
    Aber: Beim Wasserwirtschaftsamt der einzige Bewerber war :eek: und somit reingerutscht ist.
    Wieviele sinds denn beim Finanzamt und hat man auch mit ner schlechten Note in der Prüfung noch ne Chance, wenn man sonst unschlagbar ist?
    Gutes Abi, hervorragende Berufsschulnoten und die weltbeste Azubine (erstmal bleibt sie bei uns, weil ich sie nicht gehen lassen wollte :strecker)

  • In Nordrhein-Westfalen hat die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Finanzverwaltung (Studium an der FH für Finanzen in Nordkirchen) den Ruf, außerordentlich schwer zu sein.

    Der Vorteil gegenüber anderen Ausbildungen für den gehobenen Dienst liegt auf der Hand und wurde bereits angesprochen: Wenn man will, kann man nach einiger Zeit den Öffentlichen Dienst verlassen und in einen freien Beruf, nämlich Steuerberater, einsteigen. Das ist uns als Rechtspfleger verwehrt: Nur wer Volljurist (prost...) ist, kann Rechtsanwalt werden.

  • aber die Steuerberaterprüfung kann ich nach Praxiszeit immer machen ;)
    ob als Steuerfachangestellte, Tippse beim StB oder sonst welche Praxiserfahren beim StB (gut, nicht als Putze...)

  • aber die Steuerberaterprüfung kann ich nach Praxiszeit immer machen ;)
    ob als Steuerfachangestellte, Tippse beim StB oder sonst welche Praxiserfahren beim StB (gut, nicht als Putze...)



    Wer´s genau wissen will...

    § 36 StBerG Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
    (1) Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber
    1. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium
    oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer
    Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern erfolgreich abgeschlossen hat
    und danach zwei Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
    2. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium
    oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer
    Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern erfolgreich abgeschlossen
    hat und danach drei Jahre praktisch tätig gewesen ist.
    (2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
    1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder
    eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung
    zehn Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften
    Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
    2. der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer
    Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sieben Jahre als
    Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen
    ist.
    (3) Die in den Absätzen 1 und 2 geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem
    Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder
    Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.
    (4) Nachweise über das Vorliegen der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen
    sind nach Maßgabe der Bestimmungen des amtlichen Vordrucks zu erbringen, der gemäß § 158 Nr. 1 Buchstabe a eingeführt worden ist. Der Bewerber hat diese Unterlagen seinem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.



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    Anzumerken sei, dass die Durchfallquote wahnsinnig hoch ist - außer bei Finanzbeamten des gehobenen Dienstes.

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