Monierungsschreiben verschwunden

  • Ich dreh noch durch mit diesem automatisierten Verfahren!
    Mb kam und kam nicht , da habe ich mal angerufen. Ja, da wäre eine Monierung gewesen..raus Anfang Mai. habe ich nicht. Müssen Sie aber haben, ist hier raus. Habe ich nicht und was jetzt? Kann nicht nochmal ausgedruckt werden. Und nu? Weiß nicht. Kann ich die Änderung per schriftsatz mitteilen? Weiß nicht, glaub nicht, wegen Formzwang. Soll ich einen neuen Antrag einreichen? Weiß nicht, das geht auch nicht.

    Frage also (da man mir an "meinem" Mahngericht keine Antwort geben kann): Kann ich die monierte Zeile mit "einfachem" Schriftsatz korrigieren, muss ich einen neuen Antrag machen oder gebe ich dem Mdten einfach das Geld und mache die Akte zu? HILFE!

  • Hast du mit dem gerade neu eingerichteten Mahngericht in SA zu tun? Kann doch irgendwie nicht sein, was da läuft!
    Leider kann ich dir nicht helfen. Habe nur die guten alten handschriftlichen Mahnverfahren bearbeitet - nie die automatischen.
    :nixweiss:

  • Habe bis vor einem halben Jahr am ZeMa gearbeitet. Ich habe immer auch die Schriftsätze akzeptiert und nicht auf das Fomular bestanden, da die meist eh nicht maschinell einlesbar waren und dann per Hand durch den Rechtspfleger eingegeben wurden.

    Wenn eine Monierung nicht ankam, habe ich auf Anfrage immer einen Aktenauszug über das Programm verschickt, woraus die Monierung auch ersichtlich ist.

  • Ich weiß ja nicht welches Mahngericht für dich zuständig ist, aber offensichtlich läuft da einiges schief. Kannst einem ja richtig leid tun.

  • Ich sag da nur komplizierter Rechtspfleger.

    Wenn die Probleme der Monierung einfach sind haben unsere Rechtspfleger das sogar telefonisch erledigt.

    Mit einfachem Schriftsatz sollte das auch kein Problem sein.

    Ansonsten kann das Rechenzentrum des ZEMAS die Monierung nachdrucken.
    Auch wenn die behaupten das ginge nicht!!!

    Hab lang genug mit dem Mist zutun gehabt!

  • Nur mal so: Auch für die Zemas gilt die cpo. Und da kann man alles schriftlich, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären.:teufel:

    Sollte es da Probleme geben, würde ich doch tatsächlich mal die gesetzliche Grundlage anfordern. Und wenn du in der Nähe bist, erkläre mal was zu Protokoll. Wird das abgelehnt ab zum Direktor.

    Ist zwar nicht die feine Art, das so zu schreiben, aber die von dir geschilderten Anworten sind ja sowas von daneben.

  • Wenn die Probleme der Monierung einfach sind haben unsere Rechtspfleger das sogar telefonisch erledigt.

    Stimmt, Du warst ja an "meinem ZeMa" ;)

    @ bin-ganz-frisch:
    Aber den Grund der Monierung haste am Telefon erfahren dürfen? Dann reichte bisher immer ein einfaches Schreiben

  • @bin-ganz-frisch:
    Verrate lieber nicht, welches "dein" Mahngericht ist, aber mit dem hast du wohl (zumindest was den Sachverhalt betrifft) die A****-Karte gezogen. Generell dürfte es kein Problem sein, die Monierungen mit einfachem Schriftsatz zu klären - auf jeden Fall bei "unserem" Mahngericht. ;)

  • wenn ich nach Ablauf der Widerspruchsfrist VB beantrage und vor Erlass des VB Widerspruch erhoben wird, dieser Widerspruch dann zurückgenommen wird, erhalte ich von meinem Mahngericht für die Beantragung des VB neuen Vordruck mit allem Schnickschnack (Az.) usw., dann müßte es doch gelingen, die Monierung nochmals auszudrucken. Ich würde ansonsten das AG anschreiben und Schadensersatzansprüche des Mdt. dem Grunde nach anmelden. Es kann nicht sein, dass in der heutigen Computerzeit eine einmal verschickte Monierung nicht mehr aufrufbar sein soll.

  • Ach Leute, seit mal nicht so gemein zum ZeMa. Klar ist das ärgerlich, wenn da mal was abhanden kommt. Sollte nicht sein, kommt aber leider vor.

    Also bei uns ging das immer ganz unkompliziert am Telefon. Allerdings gibt es Rechtspfleger, die das nicht am Telefon abändern, da sie sonst nichts schriftliches in der "Akte" haben, da es schon Fälle gab, bei denen der Ast. dann behauptete, der Rechtspfleger hätte das eigenmächtig abgeändert (warum sollte ein RPfl. das wohl tun?).
    Aber grundsätzlich reicht ein formloser Schriftsatz zum Az. um die Monierung zu beheben. Da lass dich nicht ärgern, von wegen Formzwang. Für Monioerungen gibts keinen Form/ Vordruckzwang, dies gilt nur für Beantragung des MBs und des VBs.
    Ich denke mal auch, dass du mit dem ZeMa in S.-A. zu tun hast, gell?

  • Wenn du den Grund der Monierung kennst, dann beantworte diese mit einem formlosen Schriftsatz. Für Monierungsantworten besteht kein Vordruckzwang nach § 703c ZPO.
    Wenn du einen neuen (korrekten) Antrag einreichst, liegen zwei Anträge vor und vorallem würden die Gerichtskosten doppelt anfallen.

  • Danke schon mal für die Hilfe.Ich habe die Monierung per Schriftsatz korrigiert und aus Spaß nochmal angerufen und frech behauptet, man könne das sehr wohl aus dem Rechenzentrum nochmal ausdrucken (hätte der Kollege von ihr gesagt). Naja, die Dame war irgendwie so hilflos und wußte so gar nicht; kurz, ich war edler Ritter und habe es auf sich beruhen lassen.


    S.-A. soll wohl Sachsen-Anhalt sein? Näää. Ich sitze doch nicht in der sowjetisch besetzten Zone, sondern im goldenen Westen - im Land zwischen den Meeren. Ich arbeite dort, wo andere Urlaub machen- schön blöd eigentlich:strecker.

  • Danke schon mal für die Hilfe.Ich habe die Monierung per Schriftsatz korrigiert und aus Spaß nochmal angerufen und frech behauptet, man könne das sehr wohl aus dem Rechenzentrum nochmal ausdrucken (hätte der Kollege von ihr gesagt). Naja, die Dame war irgendwie so hilflos und wußte so gar nicht; kurz, ich war edler Ritter und habe es auf sich beruhen lassen.


    S.-A. soll wohl Sachsen-Anhalt sein? Näää. Ich sitze doch nicht in der sowjetisch besetzten Zone, sondern im goldenen Westen - im Land zwischen den Meeren. Ich arbeite dort, wo andere Urlaub machen- schön blöd eigentlich:strecker.



    Geographisch bin ich nicht so der Held! Welches Bundesland?


  • Ich sitze doch nicht in der sowjetisch besetzten Zone, sondern im goldenen Westen - im Land zwischen den Meeren. Ich arbeite dort, wo andere Urlaub machen- schön blöd eigentlich:strecker.



    Es gibt doch eigentlich nur ein Bundesland, was zwischen zwei "Meeren" liegt, oder?

    Urlauber gibt es bei uns auch jede Menge. Das sind die, die immer mit 10 km durch unser Dorf fahren und aus dem Fenster schauen. :(

  • S.-A. soll wohl Sachsen-Anhalt sein? Näää. Ich sitze doch nicht in der sowjetisch besetzten Zone, sondern im goldenen Westen - im Land zwischen den Meeren. Ich arbeite dort, wo andere Urlaub machen- schön blöd eigentlich:strecker.



    Alter BESSERWESSI :strecker.



  • S.-A. soll wohl Sachsen-Anhalt sein? Näää. Ich sitze doch nicht in der sowjetisch besetzten Zone, sondern im goldenen Westen - im Land zwischen den Meeren. Ich arbeite dort, wo andere Urlaub machen- schön blöd eigentlich:strecker.



    Und ich hatte schon den Kopf - wie viele anderen auch - schon gaaanz tief eingezogen. ;) Aber wenn das alles nun doch im goldenen westen spielt, bin ich ja beruhigt. Gibts in Deutschland überhaupt ein Meer???

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Preisfrage: WAS kommt heute per Post, trägt ein fast 3 Wochen altes Datum Anfang Mai und ist KEINE Kopie oder ähnliches?

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