Hallo zusammen!
Wer kann mir weiterhelfen?
Folgender Sachverhalt:
Die D-Bank ist Gläubigerin einer eingetragenen Grundschuld. Diese Grundschuld überträgt sie jetzt durch Rechtsnachfolgeerklärung und aufgrund Ausgliederungsvertrag auf eine Filiale der D-Bank und beantragt die Berichtigung im Grundbuch.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Abtretung. Also welche Gebühr fällt in diesem Fall an?
GB-Berichtigung aufgrund Ausgliederungsvertrag
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diplrpflin -
23. Februar 2006 um 18:15
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also ohne nachgelesen zu haben würde ich aus der hüfte sagen, dass das eine inhaltsänderung ist, weil der inhalt des rechtes in bezug auf den gläubiger geändert ist.
demnach würde auch eine halbe gebühr anfallen (64 KostO). als wert würde ich den nennbetrag der GS nehmen. -
Vgl. hierzu Böhringer, Rpfleger 2001, S. 65 iVm S. 64, sowie obige Anmerkungen von LuckyStrike: Gebühr des § 64 KostO ist angefallen, und zwar, wie von LuckyStrike bereits ausgeführt, aus dem Nominalbetrag des Rechtes.
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Hab bisher in solchen Fällen auch immer die Geb. nach obigen Ausführungen angesetzt. -
Dankeschön für eure Hilfe, Leute!
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