Ablauf Amtszeit Vorstand

  • Wie handhabt ihr es nach dem Ablauf der regulären Amtszeit des Vorstandes?
    Bislang wurde hier immer eine Anfrage an den Verein gestartet, ob sich Veränderungen in der Besetzung ergeben haben.
    Im HRP, 7. Auflage, RNr. 2185a heißt es nun jedoch:

    Eine entsprechende Nachfrage ist damit eine Form staatlicher Einmischung, die tunlichst unterlassen werden sollte.

  • Bei uns wurden früher auch immer Kontrollfristen gesetzt und nach Ablauf der Amtszeiten entsprechende Nachfragen gestartet. Wir sehen es aber seit ca. einem Jahr so, dass dies eine Form des Überwachung ist, die dem Register ansonsten fremd ist. Auch wenn die Vereinsmeier gerne mal ein paar Anstöße brauchen, sind wir nicht deren Aufpasser. Wir handhaben es mittlerweile so, dass wir bei den noch verbliebenen Fristabläufen und nach jeder Eintragungsmitteilung oder aus Gründen von Anfragen den Vereinen eine Mitteilung über die bestehenden Anmeldeverpflichtungen zu Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen usw. zusenden. Das muss dann reichen. Schließlich ist in den meisten Vereinen auch eine Wiederwahl zulässig, die dem Vereinsregister nicht zwingend anzuzeigen ist. Bisher sind noch keine schlechten Erfahrungen zu verzeichnen. Die einzige Gefahr ist, dass berühmt berüchtigte Karteileichen entstehen, aber die gibt es gerade im HRA auch zu genüge.;)

  • Zitat

    Eine entsprechende Nachfrage ist damit eine Form staatlicher Einmischung, die tunlichst unterlassen werden sollte.

    Das sehe ich nicht so. Zum einen gilt § 12 FGG nach wie vor, und ich halte es für eine Aufgabe des Vereinsregisters, für dessen Richtigkeit zu sorgen. Andererseits vergessen Vereine häufig die erforderlichen Anmeldungen der Vorstandsänderungen, viele sind für einen entsprechenden Hinweis sogar dankbar. Im Übrigen ist das Auseinanderpuzzeln von Vorstandsänderungen über Jahre hinweg, in denen keine Anmeldung erfolgt ist, ein Riesenaufwand, der durch regelmäßige Nachfragen ggf. vermieden werden kann.

    Das HRP ist und bleibt für mich eine wichtige Arbeitshilfe :daumenrau, als "Bibel" des Registerrechts sehe ich es allerdings nicht an und würde weiterhin die regelmäßigen Nachfragen befürworten. Allerdings war und ist die Vorlage von Versammlungsprotokollen, aus denen sich keine Änderung im Vorstand ergibt, nicht erzwingbar. Solange keine Anhaltspunkte für Vorstandsänderungen vorliegen, sollte man es jeweils bei einer einmaligen Anfrage (nach ggf. abgelaufener Amtszeit) belassen, wie seht bzw. handhabt Ihr das?

    Edit: Hatte Trudis Beitrag noch nicht gelesen, auch eine Variante.

  • Die einmalige Anfrage ohne weitere Nachfrage wurde auch bei uns so gehandhabt und hat eben zu nicht mehr oder weniger Erfolg geführt als die derzeitige Vorgehensweise. Gerade Vereine, die sich ihrer Anmeldeverpflichtung nicht bewusst sind, ignorieren immer mal wieder gerne einmalige Anfragen (auch in anderen Fällen).
    Wir haben auch aus Zeiten in den regelmäßig nach Ablauf der Amtsperioden die Registeranfragen erfolgt sind Altfälle in denen wir jetzt noch Vorstandsänderungen der letzten 10 Jahre auseinanderklabüstern müssen. Die haben immer hübsch geschwiegen und werden jetzt nur auf Grund eines neuen informierten Vorstands tätig oder weil dem Gericht im Rahmen einer anderen Anmeldung Unstimmigkeiten auffallen.
    Meines Erachtens schafft § 12 FGG keinen Raum für "zwingende" Kontrollanfragen. Ich stimme allerdings zu, dass ich den HRP auch nur als Leitlinie nutze und nicht in allen Punkten konform gehe.

  • Ich sehe es wie RitaGress. Wir haben auf Grund der Konzentration der Vereinsregister jetzt über 5000 Vereine hier. Das Auseinanderklamüsern von mehreren Vorstandswahlen bei so vielen Vereinen verursacht m.E. einen größeren Aufwand als ein vorgefertigtes Schreiben an die Vereine zu übersenden und sie an Ihre Pflichten zu erinnern. Die Vereine sind zum Großteil auch recht dankbar für die Gedächtnisstützen.

  • Es ist auch kein großer Aufwand, wenn man die Akte eh in der Hand hat, sich dann eine Frist zum Ablauf der Legislaturperiode des VS zu notieren und dann "die übliche Anfrage" zu starten. So haben wir es immer gehandhabt und sind damit auch gut gefahren. Die Vorschriften des FGG wären mir insoweit wichtiger als die Meinung im HRP.

  • eben, dem stimme ich zu. denn nur so bekommt man raus, dass sich ein verein auf einmal anders nennt, oder diverse vorstände verstorben sind und und und. außerdem meine ich mich zu erinnern, dass mir jemand mitgeteilt hatte, dass nach dem auflaufen etlicher karteileichen anfang der neunziger weit gefasste überprüfungsfristen bei uns gemacht werden (so fünft jahr und dann mal fragne, ob sich was geändert hat) hat sich mit einem formantwortschreiben (änderung ja/nein, vorstand, satzung ja/nein) bewährt, macht den vereinen es leichter mit uns zu kommunizieren und wir haben das register halbwegs aktuell)

  • Wie handhabt ihr es nach dem Ablauf der regulären Amtszeit des Vorstandes?
    Bislang wurde hier immer eine Anfrage an den Verein gestartet, ob sich Veränderungen in der Besetzung ergeben haben.
    Im HRP, 7. Auflage, RNr. 2185a heißt es nun jedoch:

    Eine entsprechende Nachfrage ist damit eine Form staatlicher Einmischung, die tunlichst unterlassen werden sollte.

    Bei uns erfolgt keine "Einmischung/Überwachung". Nach eingetragener VR-Änderung geht die Akte in die lfd. Registratur und bleibt dort liegen, bis sich der Verein wieder meldet - oder auch nicht. Sicherlich nicht die geschickteste Lösung, denn dadurch sammelt sich auch die ein- oder andere "VR-Leiche" aufgrund Nichttätigwerden der Vereine an. Allerdings sieht es unser Rpfl. auch nicht ein, dem Vorstand hinterherzulaufen und durch sämtliche Anfragen Mehrarbeit zu verursachen (was m. E. auch vernünftig ist). Spätestens, wenn die Bank einen aktuellen Auszug verlangt, kommt plötzlich eine längst überfällige Anmeldung - fast automatisch - angeflogen.

  • Das würde ich wiederum nicht einsehen wollen, denn wenn ein solches Ereignis nicht eintritt und dann die VS-Posten schon -zigmal gewechselt haben und nie angemeldet wurden, ist die Mehrarbeit durch Aufdröseln der VS-Reihenfolgen und die entsprechenden Eintragungen genauso hoch und intensiv. Aus der Pflicht heraus, das VR aktuell zu halten und damit die Vereine durch ggf. entsprechend forsches Auftreten und Androhung von Zwangsgeld sich ihrer Pflichten bewusst werden, halte ich das "Hinterherlaufen" für effektiver und sachdienlicher. Aber das soll von mir aus letztlich je nach Gusto gehandhabt werden. Ich jedenfalls halte von der "Schleifen-lassen-Methode" überhaupt nichts.

  • Eine Frage sei erlaubt an alle, die die Akten "schmoren" lassen und keine Anfragen an die Vorstände starten:

    Werden bei euch die gewählten Vertreter, die bereits wieder ausgeschieden sind in das VR mit eingetragen oder nicht?

  • Eine Frage sei erlaubt an alle, die die Akten "schmoren" lassen und keine Anfragen an die Vorstände starten:

    Werden bei euch die gewählten Vertreter, die bereits wieder ausgeschieden sind in das VR mit eingetragen oder nicht?



    Ja, werden sie. Sinngemäß: "Der bisher nicht im VR eingetragene Vorstand xy ist ausgeschieden."

    [...]Aber das soll von mir aus letztlich je nach Gusto gehandhabt werden. Ich jedenfalls halte von der "Schleifen-lassen-Methode" überhaupt nichts.



    Sicherlich ist diese Methode nicht die beste Variante - aber nun gut, an die Weisungen meines Rpfl. bin ich gebunden und sooo viele "Schmorakten" sind es hier nun auch wieder nicht.

  • Bei uns wird auch nachgefragt und 1x erinnert mit dem Hinweis, dass Anmeldungen von Veränderungen erzwungen werden können.
    Lieber hab ich die Akte für dieses Anschreiben kurz auf dem Tisch, als dass ich nachher 10 aufeinanderfolgende Vorstandsänderungen nachvollziehen muss.
    Außerdem kommt dabei auch manchmal raus, dass der Verein gar nicht mehr existiert - und das ist mir sogar am liebsten :teufel:

  • eben drum, das macht das VR schlanker und verkürzt unsere arbeitszeiten, finde ich. und das überzeugt die meisten, weil die ja, wenn sich was ändert, alles am liebsten vorgestern haben wollen

  • ich mache regelmäßig nach Ablauf der Amtszeit auch Anfragen an die Vereine. Die meisten melden sich dann auch. Einige die sich nicht rühren erinnere ich einmal. Wenn dann nichts kommt lege ich die Akte auch wieder beiseite.
    Schicke auch immer Vordrucke zur Anmeldung von Vorstands- und Satzungsänderungen mit, die es den Leutchen erleichtern sollen. Außerdem schicken wir einen Vordruck mit, für den Fall dass keine Änderungen eingetreten sind. Dann soll der "vermeintlich" aktuelle Vorstand lediglich mit Namen und Amtsbezeichnung kurz vom Verein angegeben werden. So kommen oft Unstimmigkeiten ans Tageslicht.
    Die Vereine sind dann meist dankbar, dass man entsprechende Hinweise gibt. Oft höre ich, dass der "alte" Vorstand den neuen nicht richtig über alles in Kenntnis gesetzt hat, dass Unterlagen nicht weitergegeben wurden etc.
    Dann weise ich lieber die Leute, die willens sind ihren Verpflichtungen nachzukommen darauf hin, als dass ich dann Jahre später das totale Chaos in den Akten habe.
    In letzter Zeit ist dies sehr häufig gerade bei Satzungsänderungen vorgekommen, die über Jahre hinweg nicht angemeldet worden sind, nach denen sich der Verein aber richtet. Das kann m.E. durch Hinweise nicht vermieden, aber vielleicht eingedämmt werden.

    Den alten Vorstand der bereits wieder ausgeschieden ist, trage ich nicht nachträglich ein.

  • Ich habe es zuletzt immer so gemacht, dass ich das oben im Subforum ersichtliche Merkblatt mit übersandt habe, aus dem sich die wichtigsten Dinge ergeben. Nach dessen Kenntnis sollte eigentlich kein Vereins-VS mehr eine Ausrede haben dürfen.

  • Gehe jetzt auch dazu über, den Verein weiterhin nach Ablauf der Amtszeit anzuschreiben, einmal zu erinnern und dann bei ausbleibender Antwort wieder auf die neue x-Jahresfrist zu legen.

  • Gehe jetzt auch dazu über, den Verein weiterhin nach Ablauf der Amtszeit anzuschreiben, einmal zu erinnern und dann bei ausbleibender Antwort wieder auf die neue x-Jahresfrist zu legen.



    Wenn die Vereine das spitz bekommen haben, wird die ganze Nachfragerei zur Farce. Ich war da immer gnadenlos: Bekam ich keine Antwort, war der § 72 BGB gefragt, den man so schön geldbewehrt durchziehen kann. Bei mir hat sich noch jeder Verein gemeldet! :teufel:
    Die Leute bekamen immer zu spüren, dass ein e.V. auch Pflichten mit sich bringt. Mein Register war dadurch immer aktuell.

  • :genauso:

    Außerdem gibt es eine Menge Vereine, die schon von sich aus nach stattgefundener Wahl mitteilen, ob sich Veränderungen ergeben haben oder nicht.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

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