Ablauf Amtszeit Vorstand

  • Das heiß also, dass ihr das Zwangsgeld auch gegen den Vorstand persönlich festsetzt.
    Wenn aber keine Angaben über neue Vorstandsmitglieder bekannt sind, weil der (noch eingetragene) Vorstand sich (mit gutem Recht nach der Abwahl) nicht mehr meldet?
    Setzt ihr dann gegen diesen ein Zwangsgeld fest, obwohl er garnicht mehr Vorstand und damit auch nicht mehr zur Anmeldung verpflichtet/berechtigt ist?
    Falls ich total auf dem Schlauch stehe sagt es ruhig. :gruebel:

  • Ja, denn die werden sich schon melden, dass Sie nicht mehr im Vorstand sind, wenn es darum geht ein Zwangsgeld zu zahlen.

  • also wenn ich nicht genau weiß, ob wirklich Änderungen im Vorstand eingetreten sind, setze ich kein Zwangsgeld fest. Da fehlt m.E. die Grundlage.

    Was die Kollegen hier wahrscheinlich meinen ist die Bescheinigung der Mitgliederzahl über § 72 BGB anzufordern (was ich übrigens ganz gut finde - ist mir bisher noch nicht eingefallen). Dazu ist der Vorstand immer verpflichtet. Wenn mir hier kein anderer Vorstand bekannt ist als der eingetragene würde ich mich wahrscheinlich an diesen wenden, notfalls mit Zwangsgeld. Und wenn wirklich ein neuer Vorstand im Amt ist, werden sich die anderen schon melden wenn ihnen Zwangsgeld droht.

    So komme ich dann eben auch zu meinen Informationen.
    Das sehe ich doch richtig, oder?

  • :zustimm:Das gilt natürlich nur für die Angabe gem. § 72 BGB. Ein Zwangsgeld hinsichtlich einer Vorstandsänderung kann ich nur festsetzen, wenn ich Kenntnis über eine solche hätte.

  • [Wenn die Vereine das spitz bekommen haben, wird die ganze Nachfragerei zur Farce. Ich war da immer gnadenlos: Bekam ich keine Antwort, war der § 72 BGB gefragt, den man so schön geldbewehrt durchziehen kann. Bei mir hat sich noch jeder Verein gemeldet! :teufel:
    Die Leute bekamen immer zu spüren, dass ein e.V. auch Pflichten mit sich bringt. Mein Register war dadurch immer aktuell.



    ..und genau das sind die Rpfl., die uns Vereinsvorsitzenden so auf die Nerven gehen, weil sie meine, sie seien überaus wichtig. :daumenrun
    Tschuldigung, das musste mal gesagt werden!
    Ich bin der Meinung, der Vorstand ist für die Anmeldungen usw. selber verantwortlich und muss nicht überwacht werden.

  • Bravo Michel!

    Bearbeite selbst Registersachen und bin auch Vereinsvorsitzender. Mache
    keine Anfragen, ob der Vorstand noch aktuell ist. Verlange im hier diskutierten Fall auch keine Bescheinigung. Selbst wenn ich eine Anfrage machen würde wäre danach Ende. Was soll eine Erinnerung bringen? Aus welcher rechtlichen Grundlage will ich ein Zwangsgeld androhen? Der Verein hat nicht geantwortet. Ich unterstelle, daß er vorsätzlich nicht reagiert bzw. daß sich der Vorstand geändert hat und fordere eine Bescheinigung über die Mitgliederzahl, weil ich immer noch etwas herauslocken möchte, was es wahrscheinlich gar nicht gibt! Finde ich nicht angebracht. Auch wenn ich die Bescheinigung gemäß § 72 BGB jederzeit fordern und erzwingen kann habe ich keine Lust auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde, denn die würde ich als Vorsitzender wahrscheinlich einreichen!

  • Der Vorbeitrag # 25 erhebt wohl nicht wirklich einen Anspruch, ernst genommen zu werden?! [Blockierte Grafik: http://www.schildersmilies.de/schilder/ntc.gif]

    Mit dem "auf-die-Geige-gehen" kann ich gut leben und ich nerve so lange, bis solche lahmen und unfähigen e.V.-Vorstände kapieren, dass sie auch gegenüber dem Gericht Verpflichtungen haben. Das Gericht ist gehalten, für die Aktualität des Registers zu sorgen und das wird mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durchgesetzt. So einfach ist das!
    Es wäre ja noch schöner, wenn sich das Gericht auf den etwaigen Willen der Vorstände verlassen müsste! Wer nicht mitspielt, der wird genervt. Die Verpflichtungen des VS sind im BGB nachlesbar.

    Das hat also mit Wichtigtuerei nichts zu tun, sondern ist schlicht gesetzliche Vorgabe. Daher halte ich das angeführte Argument nicht nur für sachlich verfehlt und unangemessen, sondern für schlicht lächerlich. Aus dieser Motivation heraus lässt sich gut ablesen, weshalb es Registergerichte mit Vereinen so schwer haben. Komischerweise waren die Vereine in meinem Beritt ganz schnell so weit erzogen, dass die Meldungen freiwillig kamen.


    Edit:
    Wenn man als Bearbeiter von Registersachen, der nun beide Seiten kennt, meint, mit einem derartig guten Beispiel vorangehen zu können, dann wundert mich nichts mehr. Aber jeder nach seinem Gusto...

  • Mit dem "auf-die-Geige-gehen" kann ich gut leben und ich nerve so lange, bis solche lahmen und unfähigen e.V.-Vorstände kapieren, dass sie auch gegenüber dem Gericht Verpflichtungen haben. Das Gericht ist gehalten, für die Aktualität des Registers zu sorgen und das wird mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durchgesetzt. So einfach ist das!
    Es wäre ja noch schöner, wenn sich das Gericht auf den etwaigen Willen der Vorstände verlassen müsste! Wer nicht mitspielt, der wird genervt. Die Verpflichtungen des VS sind im BGB nachlesbar.

    Das hat also mit Wichtigtuerei nichts zu tun, sondern ist schlicht gesetzliche Vorgabe. Daher halte ich das angeführte Argument nicht nur für sachlich verfehlt und unangemessen, sondern für schlicht lächerlich. Aus dieser Motivation heraus lässt sich gut ablesen, weshalb es Registergerichte mit Vereinen so schwer haben. Komischerweise waren die Vereine in meinem Beritt ganz schnell so weit erzogen, dass die Meldungen freiwillig kamen.


    Edit:
    Wenn man als Bearbeiter von Registersachen, der nun beide Seiten kennt, meint, mit einem derartig guten Beispiel vorangehen zu können, dann wundert mich nichts mehr. Aber jeder nach seinem Gusto... [/quote]

    Ich kann mich auch nur anschließen. lieber ein paarmal genervt, als Änderungen von mindestens 10 jahren aufzuarbeiten

  • Grade erst gehabt:
    Akte von einem anderen Gericht übernommen - da wurde nicht nachgefragt, ob sich im Vorstand was geändert hat.
    Ich habs gemacht und siehe da - Anmeldung eines Vorstandswechsels im Jahre 2004, der auch noch unwirksam ist, weil die Mitgliederversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen wurde...
    Hätt ich das nicht gemacht, hätten die Guten immer fein weiter Vorstand "gespielt".

    Immerhin hab ich auch ne Pflicht, das Register richtig zu halten.
    Deswegen kann von nerven nicht die Rede sein - immerhin mach ich mir die Mehrarbeit auch nicht gern umsonst.

  • Ich schließe mich grundsätzlich ebenfalls der Meinung von 13 an.

    Wenn dann einmal das Kind in den Brunnen gefallen ist, und die Vorstands- und Satzungsänderungen von Jahren aufgearbeitet werden müssen sind die aktuellen Vorstände die ersten die sich beschweren, was man als böser Beamter und Kümmelspalter alles für Unterlagen haben will und was man alles prüfen will.
    Und ist die Versammlung dann beschlussunfähig gewesen, weil manche die Satzung nicht kennen und übersehen, dass vielleicht eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern anwesend sein muss (...ist ja seit Jahren so gelaufen, warum prüfen Sie das überhaupt??) ist das Geschrei dann immer groß. (Was, müssen wir jetzt extra eine neue Versammlung einberufen?)
    Dann möchte der Vorstand auch den Mitgliedern gegenüber eventuelle Fehler bei der Einberufung nicht einräumen, dann heißt es: auf Verlangen des Registergerichts...

    Daher lieber einmal mehr nachgefragt, was für mich auch keine Überwachung darstellt, und eventuell Mehrarbeit sowohl für mich als auch für einen eventuellen späteren Vorstand, der seinen Verpflichtungen von allein nachkommt vermieden.

    Richtig ist sicher, dass der Vorstand selbst für die Anmeldungen verantwortlich ist. Leider nehmen viele Vorstände ihre Verantwortung nicht so ernst und betrachten das Registergericht als lästig. Möglichst möchte man damit nichts zu tun haben.
    Wenn es dann aber zu Streitfällen im Verein kommt, was ich selbst schon erlebt habe, ist das Registergericht plötzlich wieder gefragt. Dann soll man möglichst Stellung beziehen. Hier wird dann die Satzung in jedem noch so kleinen Punkt zitiert und man möchte, dass das Registergericht Beschlussfähigkeit einer Versammlung etc. genauestens prüft.

  • :zustimm:
    sonst hätten unsere Schreiben ja nur Papierkorbcharakter und wären blosse Beamtenbeschäftigung
    wenn bei uns nach 2-3 Schreiben nix kommt, werden wir böser
    :teufel:

  • :zustimm:
    sonst hätten unsere Schreiben ja nur Papierkorbcharakter und wären blosse Beamtenbeschäftigung
    wenn bei uns nach 2-3 Schreiben nix kommt, werden wir böser
    :teufel:



    Genauso ist es und wir können fürchterlich böse werden - sehr zur Freude von Vorständen... :teufel:

  • Der Vorbeitrag # 25 erhebt wohl nicht wirklich einen Anspruch, ernst genommen zu werden?!

    Mit dem "auf-die-Geige-gehen" kann ich gut leben und ich nerve so lange, bis solche lahmen und unfähigen e.V.-Vorstände kapieren, dass sie auch gegenüber dem Gericht Verpflichtungen haben.



    Der Ton macht die Musik! So lange manche Rechtspfleger/innen (in der Regel ja nur Einzelfälle, hoffe ich) meinen, sie seien Gott und mit solchen Sprüchen meinen, Stärke beweisen zu müssen, wird es an einem guten Miteinander zwischen Verein und Registergericht noch lange mangeln.

    Ich sage nichts gegen die gesetzliche Pflicht, die besteht und bin auch als Vorsitzender dankbar, wenn seitens des Gerichtes ein entsprechender Hinweis kommt, aber man kann es auch übertreiben!

  • Auch das ist eine Ansicht, die nicht nachvollziehbar ist. Es gibt bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften kein Übertreiben. Entweder man achtet das Gesetz und hält sich daran oder eben nicht. Ich sehe es als meine Aufgabe an, nach Recht und Ordnung zu handeln. Dabei gibt es keine Zugeständnisse. Das mag anderwärts anders gesehen werden, bei mir jedenfalls nicht.

    Solange das Vereinsrecht - ob man es als wichtig ansieht oder nicht - Vorgaben beinhaltet, die gegenüber dem Gericht zu erfüllen sind, ist sich danach zu richten. Darüber bedarf es keiner Diskussionen. Meinen aber VS, sie müssten sich nicht daran halten, wird angemessen reagiert. Das ist ein normaler Vorgang und sollte eigentlich einleuchtend sein.

  • Du möchtest es nicht verstehen und ich möchte mich nicht aufregen. Lassen wir es dabei..........:aufgeb:

    Vielleicht sind wir auf anderen Rechtsgebieten bald mal wieder einer Meinung.

  • ich stimme 13 komplett zu. mehr gibts nicht zu sagen....wer ins VR will, muss auch die damit verbundenen pflichten erfüllen, wenn er nicht will, wird er drauf hingewiesen, erinnert, zg angedroht mit erinnerung und festgesetzt. punkt um.

  • Ich stimme auch mit 13 und mikschu überein.
    Ich habe auch schon Zwangsgelder vollstreckt und mir vor einigen Jahren auch mal die Arbeit gemacht, alle VR, die seit mehr als 10 Jahren ohne Eintragung waren, zu überprüfen.
    :eek: Man glaubt nicht, was dabei alles aufgedeckt wurde. Vereine, die nicht mehr existierten, Aufspaltungen und Verschmelzungen ohne beschlussfähige Versammlung. Fein, fein, was die Damen und Herren Vorsitzende da so gemauschelt hatten ...

  • Wir halten es hier auch mit den Nachfragen nach Ablauf der Amtszeit des Vorstandes und fahren sehr gut dabei! Sicher hat Michel aus L Recht damit, das der Ton die Musik macht. Aber ist dies nicht bei allen Dingen so. Ich glaube auch nicht, dass Nachfragen von Kollegen nach dem Motto "Die Amtszeit ist abgelaufen - Der Verein hat bestimmt Anmeldepflichten nicht erfüllt!" erfolgen.
    Bei uns wird jedenfalls ein nettes Schreiben an den Verein rausgeschickt in dem auf den Ablauf der Amtszeit des Vorstandes hingewiesen wird. Ganz kurz wird auf die Formalien hingewiesen, die bei Änderungen im Vorstand (und der Satzung) zu beachten sind und darum gebeten, falls eine Wiederwahl erfolgte dies kurz mitzuteilen. Wir schicken dann immer noch ein Merkblatt mit und alle haben sich lieb.
    Wenn dann nicht reagiert wird, folgt nochmals eine kurze Erinnerung bis dann (bei abermaliger Ignoranz) auch hier der Ton rauer wird (wir wollen dann auch eine Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder haben).

  • Um die Diskussion wieder auf die Sachebene zurückzuführen:
    Ich habe extra ein Formular entworfen, in das die angeschriebenen Vorstände eintragen können, wer aktuell im Vorstand ist. Nach Eingang dieser Antwort (hohe Rücklaufquote, weil einfaches Formular) kann ich dann weiter aktiv werden. Zwangsgeldandrohungen kommen bei mir erst nach der zweiten Erinnerung, in der ich 'sanft' auf die Möglichkei eines Zwangsgeldverfahrens hinweise. Ein Zwangsgeld festsetzen musste ich noch selten.
    Aber: Meist hat man als Registergericht dann ein Problem, wenn die Vereine keine Anmeldungen gemacht haben und die Bank einen akteuellen Registerauszug will ... dann wird's plötzlich eilig.:D

    Das Gesamtproblem entschärft sich aber auch dadurch, dass mittlerweile viele Vereine die sogen. "Gleitklausel" in der Satzung haben, dass also der alte Vorstand bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt. Da lohnt sich keine Nachfrage für mich als Registergericht.:D

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