Nochmal eine Frage zu den Zinsen.
Gepfändet wurde ja einschließlich Zinsen seit der Eintragung der Grundschuld.
Ist damit die ursprüngliche Eintragung der Zwangssicherungshypothek gemeint, also der 13.11.2007 oder das Entstehen der Eigentümergrundschuld mit Eintragung des Verzichts (der wurde am 06.03.2009 eingetragen).
Nach #9 wurden die Zinsen ab Eintragung der GS im GB gepfändet.
Habe ich das jetzt richtig gelesen, dass nur ein erstrangiger Teil gepfändet wurde? (....ich habe dieses Grundpfandrecht sowie die damit zusammenhängenden Nebenrechte in Höhe von 23.250,94 EUR im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens mit Vorrang vor dem Rest gepfändet...). Dann müßte der Vermerk umformuliert werden, dass nicht die ganze GS gepfändet wurde.