Umfangreiche Tabelle: Unterschrift?

  • Hallo zusammen,

    habe leider zu meiner Frage hier nichts Passendes gefunden: welche einfache und praxisgerechte Möglichkeit gäbe es denn, in einem umfangreichen Insolvenzverfahren mit Hunderten oder gar Tausenden von Forderungsanmeldungen die Tabellenblätter zu unterschreiben?

    Ich habe mir mal überlegt, die Tabelle im Prüfungstermin ausdrücklich als Teil des Protokolls zu erklären und es auch so niederzuschreiben. Dann könnte man einfach das Protokoll an jedes Tabellenblatt heften (Kopie) ohne hier alles unterschreiben zu müssen. Wäre das ein Weg, gerade mit einer Kopie? Wie handhabt ihr das in Großverfahren?

    Danke für eure Antworten!

    Grüße

    Thomas


  • Ich habe mir mal überlegt, die Tabelle im Prüfungstermin ausdrücklich als Teil des Protokolls zu erklären und es auch so niederzuschreiben. Dann könnte man einfach das Protokoll an jedes Tabellenblatt heften (Kopie) ohne hier alles unterschreiben zu müssen. Wäre das ein Weg, gerade mit einer Kopie? Wie handhabt ihr das in Großverfahren?



    Ich weiß nicht, ob das zulässig ist, aber ich habe die Tabelle mit nach Hause genommen und dann dort beim Fernsehen unterschrieben.

  • Hab das hier im MüKo noch gefunden:

    Nach bislang hM muss der Richter/Rechtspfleger sowie gegebenenfalls der Protokollführer jeden einzelnen Prüfungseintrag unter Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Insbesondere bei Groß-Insolvenzen verursacht dieses Verfahren erheblichen Aufwand.Dem Wortlaut und Zweck des Abs. 2 wird auch ein Gesamtbeurkundungsvermerk gerecht, durch den sich der Rechtspfleger/Richter den vorbereiteten Tabelleninhalt zu eigen macht.Auch aus den Vorschriften über die Protokollaufnahme ergibt sich die Notwendigkeit separater Unterschriften nicht,ebenso wenig aus der Bedeutung des Tabellenauszugs als Vollstreckungstitel (§ 201 Abs. 2).

  • Danke für die Fundstelle, der Frankfurter Kommentar ist gleicher Ansicht, ohne es näher zu begründen. Muss ich doch in den sauren Apfel beißen :mad:

  • Du machst mir ja Spaß :D
    Aber im Ernst: bei über 1300 Forderungen zum PT jetzt ist die Wahrscheinlichkeit späterer Berichtigungen doch sehr hoch...

  • Bei einem meiner ersten Verfahren hatte ich über 10.000 Gläubiger. Kam direkt von der Prüfung, vier Wochen später der PT. Hat auch Vorteile: meine Unterschrift hatte sich nach dem Unterschreiben so abgeschliffen, dass sie seitdem unverhändert ist ;)

  • Bei einem meiner ersten Verfahren hatte ich über 10.000 Gläubiger. Kam direkt von der Prüfung, vier Wochen später der PT. Hat auch Vorteile: meine Unterschrift hatte sich nach dem Unterschreiben so abgeschliffen, dass sie seitdem unverhändert ist ;)



    Deine Unterschrift dürfte ein kleiner Brandfleck sein, oder :teufel:


  • Deine Unterschrift dürfte ein kleiner Brandfleck sein, oder :teufel:



    Nein.

    1. Rauche ich nicht mehr.
    2. Wenn ich was anbrenne, dann richtig. Mit Brandflecken gebe ich mich nicht ab.
    3. ist es ein Strich mit zwei Erhebungen
  • In meinem früheren Berufsleben nutzte mein Chef bzw. ich für Unterschriften einen Stempel mit Unterschriften-Faksilime. Wäre das rechtens und eine Alternative?

  • So ein F-Stempel halte ich nicht für zulässig, da dieser ja keine eigenhändige Unterschrift darstellt. Jedes Tabellenblatt ist doch ein Titel. Es würde jeder dagegen vorgehen, wenn bei einem Urteil nur so ein F-Stempel auf dem Original wäre. Lieber die Zeit investieren und alles unterschreiben.

    Ich kenne das Problem auch. Ich habe bei einem 1.200-Gläubiger-Verfahren mal 2 1/2 Tage nur an Tabellenberichtigungen gegessen (einziger Vorteil: habe auch eine sehr kurze Unterschrift).

  • Bei einem meiner ersten Verfahren hatte ich über 10.000 Gläubiger. Kam direkt von der Prüfung, vier Wochen später der PT. Hat auch Vorteile: meine Unterschrift hatte sich nach dem Unterschreiben so abgeschliffen, dass sie seitdem unverhändert ist ;)

    in diesem Fall hättest du die Unterschriften aber umgehen können ;)
    mit einem kleinen Hinweis darauf, dass man im ersten Jahr nach der Prüfung Insolvenzsachen gar nicht bearbeiten darf :eek: :wechlach:

    ("Ein Beamter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Rechtspflegers in Insolvenzsachen nicht wahrnehmen")

  • Wir haben auch ein paar größere Verfahren mit über 6000 Gläubigern. Die Tabellenblätter wurden nicht unterschrieben, sondern zum Bestandteil des Protokolls erklärt. Das Protokoll wurde auch nicht in Kopie an jedes Tabellenblatt geheftet. Ich habe jetzt nur das Problem, dass Unmengen Berichtigungsanträge eingegangen sind, teilweise nur dahinter geheftet wurden und man gar nicht mehr durchsieht... :mad:

  • Bei einem meiner ersten Verfahren hatte ich über 10.000 Gläubiger. Kam direkt von der Prüfung, vier Wochen später der PT. Hat auch Vorteile: meine Unterschrift hatte sich nach dem Unterschreiben so abgeschliffen, dass sie seitdem unverhändert ist ;)



    in diesem Fall hättest du die Unterschriften aber umgehen können ;)
    mit einem kleinen Hinweis darauf, dass man im ersten Jahr nach der Prüfung Insolvenzsachen gar nicht bearbeiten darf :eek: :wechlach:

    ("Ein Beamter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Rechtspflegers in Insolvenzsachen nicht wahrnehmen")



    Tja, das waren noch Zeiten damals ... ;) D

    Da wurde über die InsO nur hinter vorgehaltener Hand gesprochen und in Schwetzingen gelehrt, dass es zwar noch den Genossenschaftskonkurs gäbe. Aber über den brauche man nichts wissen, weil das nur die Volks- und Raiffeisenbanken und die großen Einkaufsgenossenschaften seien, die ohnehin nicht Konkurs gingen.

    Und dann verschlug es mich in den "wilden Osten" und plötzlich gab es GPGen, LPGen (mit und ohne Zusatzbezeichnungen) sowie diese netten falsch umgewandelten GmbHs ...

    Wie gesagt: das waren noch Zeiten ... :)

  • Wir haben auch ein paar größere Verfahren mit über 6000 Gläubigern. Die Tabellenblätter wurden nicht unterschrieben, sondern zum Bestandteil des Protokolls erklärt. Das Protokoll wurde auch nicht in Kopie an jedes Tabellenblatt geheftet. Ich habe jetzt nur das Problem, dass Unmengen Berichtigungsanträge eingegangen sind, teilweise nur dahinter geheftet wurden und man gar nicht mehr durchsieht... :mad:



    Tja MiMa *** TröstKeksrüberschied *** Du hast neben den Schlussrechnungen noch Zeit für Tabellenberichtigungen? :teufel:

  • Nö, eigentlich nicht. Aber wenn man innerhalb eines halben Jahres zum dritten Mal die Geschäftsstelle wechselt muss man irgendwann selber tätig werden... Hab´s aber vorerst aufgegeben.

    Danke für den Keks. Ich mache jetzt einfach die Augen zu (damit ich die 50 rückständigen unbearbeiteten Schlussrechnungen nicht mehr sehe) und verabschiede mich ins Wochenende!!! Tschüßi

    ... und du solltest auch Schluss machen für heute. Der Gesundheit zuliebe.

  • Hab das hier im MüKo noch gefunden:

    Nach bislang hM muss der Richter/Rechtspfleger sowie gegebenenfalls der Protokollführer jeden einzelnen Prüfungseintrag unter Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Insbesondere bei Groß-Insolvenzen verursacht dieses Verfahren erheblichen Aufwand.Dem Wortlaut und Zweck des Abs. 2 wird auch ein Gesamtbeurkundungsvermerk gerecht, durch den sich der Rechtspfleger/Richter den vorbereiteten Tabelleninhalt zu eigen macht.Auch aus den Vorschriften über die Protokollaufnahme ergibt sich die Notwendigkeit separater Unterschriften nicht,ebenso wenig aus der Bedeutung des Tabellenauszugs als Vollstreckungstitel (§ 201 Abs. 2).



    Hat jemand von euch schon mal so einen Gesamtbeurkundungsvermerk vollzogen, wenn ja, wie hat dieser ausgesehen und was geschieht mit den Tabellenänderungen?

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