• .... aber ich hab gerade erstmal den Vollstreckungsauftrag losgeschickt. Hat der Richter auch unterschrieben, völlig daneben kanns also nicht gewesen sein *hoff* :gruebel:



    Verstehe ich das richtig? Der Richter hat den Vollstreckungsauftrag unterschrieben? Warum nicht Du?:confused:


    Ist vllt beim Sozialgericht anders?
    Bei meinen Richtern würde ich mich nicht auf die Unterschrift unterm Vollstreckungsauftrag verlassen :D




    Zu der Frage: Ja ist anders

    Zu der Aussage: Da hast Du absolut Recht- die unterschreiben fast alles-
    nur ein Kreuzchen sollte man manchmal noch an der richtigen Stelle machen:D

  • Vielen Dank an alle, ich glaube ich werde erst mal abwarten bis er aus der U-haft raus ist und dann die Ratenzahlung wieder versuchen anzuschieben.



    Ist natürlich auch O.K.,aber auf die Verjährung achten!

  • Hätte dazu auch noch eine Frage:

    Ein Zeuge zahlte das Ordnungsgeld nicht, Vollstreckungsauftrag raus, Vollstreckung durch GVZ erfolglos, Antrag auf Abnahme eV gestellt, Schuldner ist nicht erschienen, Haftbefehl zur Abgabe eV wurde erlassen.

    Habe jetzt aber nicht den Haftbefehl zur Abgabe der eV vollstrecken lassen, sondern die Ladung zum Strafantritt an den Zeugen verschickt, da ja eine Vollstreckung der Geldstrafe erfolglos versucht wurde.

    Gehe aber nicht davon aus dass er freiwillig in die JVA geht. Kann ich dann den Haftbefehl erlassen? Oder hätte ich doch erst den Haftbefehl zu Abgabe eV vollstrecken müssen, bevor ich ihn in Haft schicken kann?

    Danke schonmal!

  • Zitat von Xuxu

    Habe jetzt aber nicht den Haftbefehl zur Abgabe der eV vollstrecken lassen, sondern die Ladung zum Strafantritt an den Zeugen verschickt, da ja eine Vollstreckung der Geldstrafe erfolglos versucht wurde.



    Bin verwirrt, ich mach nie ne Ladung zur Abgabe der eV... Ist doch auch GV Sache, oder? Bei Ordnungsgeld mache ich immer nur Zahlungsaufforderung, Eintreibung durch GV und wenn das alles nichts bringt, dann zur O-Haft laden.

    Ich glaube nicht, dass du vorher noch den eV-Haftbefehl vollstrecken musst. Ich glaube die Abgabe einer eV ist im Ordnungsgeldverfahren auch nicht vorgesehen. Solange im Beschluss drinne steht "... Euro Ordnungsgeld ersatzweise ... Tage Ordnungshaft..." kannst du den Haftbefehl ausstellen. Hilfreich ist auch, wenn drinne steht, wieviel ein Tag Ordnungshaft wert ist.

  • Danke, da bin ich ja beruhigt. Ist meine erste Ordnungsgeldvollstreckung und ich will niemanden zu früh in die JVA schicken...

    Ersatzweise Ordnungshaft wurde schon angeordnet: 200 EUR Ordnungsgeld oder 4 Tage Haft, so dass ich wohl davon ausgehen kann dass 50 EUR einem Tag entsprechen.

  • Ja, davon kannst du ausgehen. Meine Richterin ist so nett, dass immer noch dazu zu schreiben. Aber so reicht es auch. Ich habe schon ein paar mal leute in haft geladen, kleiner tipp, mach das Aufnahmeersuchen schon fertig aber sende es erst, wenn die leute tatsächlich in haft sind. Die meisten kriegen muffensausen und zahlen daraufhin oder kommen nicht oder wollen ratenzahlung. Sobald der tatsächlich in haft geht, bekommst du ein fax von der jva und dann kannst du das aufnahmeersuchen dahin faxen.

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