Rechtsbeistand

  • So, ich rege mich hier ja immer noch über den Bevollmächtigten des "zweiten Deutschen Reiches" auf. Der hat wüste Anträge gestellt und nach meiner Aufforderung seinen Kram bitte schriftlich zur Akte zu geben, da ich nicht seine Schreibkraft bin, mir auch eine Schreiben gegeben, in dem viel Zeugs steht.
    Jetzt sehe ich unter dem Schreiben, dass er unterschreibt mit Herr G., Rechtsbeistand, obwohl er im Termin ausdrücklich sagt, er sei kein Rechtsbeistan, ich hatte ihn explizit nach seiner Bezeichnung gefragt.
    Muss man als Rechtsbeistand nicht auch zugelassen sein? Wenn ja, wo kann ich das nachprüfen? Ansonsten hat er nämlich nur zu meinem Kollegen gesagt (der hat ein Vermerk gemacht) dass er zwar eine rechtliche Ausbildung habe (:gruebel:), aber kein Rechtsanwalt sei.
    Wenn er sich dann jetzt aber als Rechsbeistand ausgibt und er es ggf. nicht ist, macht er sich doch strafbar, oder?

  • Wurden Rechtsbeistände nicht nur bis Anfang / Mitte der Achtziger zugelassen? Danach wurde das doch abgeschafft, oder? (Die zugelassenen RBe dürfen heute aber immer noch weitermachen.)
    Ich würde mal in der Verwaltung beim AG und beim OLG nachfragen, wer die Zulassung erteilt haben könnte. Vllt mal bei der RAK anrufen. Obwohl er dort ja nicht geführt werden dürfte ... :gruebel:

  • Das sind sog. "reichsrechtliche Rechtsbeistände", die nach einer "Schulung" zu solchen ernannt werden. (Ist eine reine Abzocke).

    Rechtsbeistände bedürfen einer Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz. Zuständig ist hierfür der Präsident des AG, in dessen Bezirk der "Rechtsbeistand" wohnt.

    Die Angabe, als "Rechtsbeistand" tätig zu sein, kann auch strafrechtlich verfolgt werden (wird als Ordnungswidrigkeit behandelt).

  • Aber nur sofern das AG einen Präsidenten hat. In der Regel wird die Erlaubnis vom Landgerichtspräsidenten erteilt.

  • Also, ich würde mir um die Truppe nicht so einen großen Kopf machen. Die sind zwar lästig wie die Schmeißfliegen, aber halt ebenso einfach abzubürsten.

    Aber mal an die Zulassungsstelle (jetzt Anwaltskammer ?) und gut ist.

  • Leute, ich muss noch mal was fragen:
    diese Reichs- Spinner stellen ja immer den Antrag:
    Die vorsitzende Rechtspflegerin soll den Nachweis erbringen, dass sie eine Richterin gem. Art. 101 GG ist und somit das ZV- Verfahren durchführen darf.

    Was mache ich mit den Anträgen? Der Hinweis, dass ich das gem. RPflG darf interessiert ihn nicht, er will nen Beschluss/ Entscheidung darüber.

    Wer entscheidet? ich oder Richter?

  • Also muss da kein Beschluss ergehen?
    Ich würde diese Anträge ja auch gerne schon im Termin abbügeln, weiß aber nicht, ob ich das darf.

  • Das AG Duisburg fand für die "Außerirdischen" die richtige Tonlage:

    "Eine Deutsche Reichsverfassung .... existieren ebenso wenig, wie die
    Erde eine Scheibe ist"

    b.v. 26.1.06 46 K 361/04 NJW 2006,06




    Das ist klar, dass die Schwachfug erzählen, ich bin mir nur unsicher, wer und ob darüber entschieden werden muss.

  • Ich denke, es ist kein Beschluss erforderlich, wo es keine Verfahrensentscheidung zu treffen gibt.
    Weder ein Rpfl noch ein Richter hat seine Legitimation für das Verfahren nachzuweisen.
    Ich würd die einfach auf die Zuschlagsbeschwerde oder Verfassungsbeschwerde oder was auch immer verweisen, wenn sie meinen, ich dürfe das Verfahren nicht machen und sie wollen dagegen RM einlegen.
    Egal was du tust, es kommt sowieso ein RM. Und wenn du einen Beschluss machst erst recht.

  • Die vorsitzende Rechtspflegerin soll den Nachweis erbringen, dass sie eine Richterin gem. Art. 101 GG ist und somit das ZV- Verfahren durchführen darf.

    Wie verträgt sich das denn damit, daß in Sachen BRD alles Lug und Trug sein soll? Wenn obiges "nachgewiesen" werden soll, setzt das m.E. voraus, daß am Bestand des Art. 101 GG aus Sicht des Anfragenden keine Zweifel bestehen. :gruebel:

    Vielleicht einfach eine Fotokopie der entsprechenden Seite aus dem Geschäftsverteilungsplan zuschicken:

    Zwangsversteigerungen
    ...
    heideröschen, Rechtspflegerin

    Damit ist doch alles nachgewiesen. :D

  • Tja, die haben ja auch keine Probleme damit, dass die alle Hartz IV abziehen. Sind halt Geisteskranke...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6



  • Der Typ rügt so ziemlich alles, was er finden kann. Einfach nur nervig...


  • Dann rüge doch zurück.
    Rüge einfach seine Existenz, wahlweise sein Erscheinen vor Gericht. :teufel:



  • Ich werde es wohl einfach dabei belassen, ihn auf das Rechtspflegergesetzt hingewisen zu haben. Soll er doch sonstwas machen. Mir doch egal!

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