Verlängerung der BtM Zurückstellung ?

  • Kennt sich jemand gut im BtmG aus? :confused:
    Ist es möglich die Vollstreckung von Freiheitsstrafen länger als 2 Jahre zurückzustellen?
    Am 03.03. läuft in einer Akte, welche ich von meiner Vorgängerin geerbt habe, diese 2 Jahresfrist ab. (die zu vollstreckenden Fhs wurden zunächst für 1 Jahr und 3 Monate, sodann durch Verlängerung um 9 Monate zurückgestellt). Der VU befindet sich aber noch immer in einer ambulanten Therapie, so dass ich diesen lieber in der Therapie lassen würde, um später über die Aussetzung zur Bewährung die Akten ans Gericht vorlegen. Hat jemand spontan ne Idee ob dies so einfach möglich ist? :gruebel:

  • Sorry so was hatte ich leider noch nicht bei mir hauen die immer nach ner Weile ab, da hat noch keiner die Therapie erfolgreich zu Ende gemacht, naja liegt wohl dran das ich nur mit "unvernünftigen" Jugendlichen zu tun hab.
    Nochmals sorry!!:oops:

  • Das macht nichts ;) ...habs selbst herausgefunden. Eine Verlängerung der Höchstfrist von Jahren geht leider net, ist ne absolute Höchstfrist der Zurückstellung. Es kommt demnach je nach Bericht der Therapieeinrichtung zum Widerruf oder zur Bewährungsaussetzung. Das Erreichen der Höchstfrist erscheint jedoch nach Rücksprache mit vielen Kollegen als sehr sehr selten.:)

  • Wenn die Stellungnahme der Therapiestelle positiv ist, kann man beantragen, dass die Beendigung der Therapie Bewährungsauflage ist. Hab ich zumindest schon so gemacht.

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