Hallo allerseits,
ich habe ein Problem bei einer Sicherungshypothek. Im Grundbuch ist eine "Sicherungshypothek von DM 5.500 zugunsten von A zur Sicherung übernommener Lastenausgleichsverpflichtungen der Stadt" (von 1930 o.ä.) eingetragen.
A war ursprünglich mal Eigentümerin;im Verkaufsvertrag ist vereinbart worden, dass der neue Eigentümer die Lastenausgleichsverpflichtung der Stadt übernimmt. Zur Sicherung ist die vorgenannte Sicherungshypothek eingetragen worden. Der damalige Käufer ist aber schon lange nicht mehr Eigentümer; das Grundstück ist zwischenzeitlich schon 2mal veräußert worden. Die jetzige Eigentümerin hatte das Grundstück (in den 70ern) eigentlich auch lastenfrei erworben, aber der Notar (den's natürlich nicht mehr gibt) hat wohl geschlafen. Als sie es jetzt weiterverkaufen wollte, war sie sehr überrascht, denn sie kannte das Recht gar nicht.
Über das Nachlassgericht haben wir aber tatsächlich eine Erbfolge rausfinden können: A ist verstorben und von ihrem Mann B beerbt worden, der wiederum von einer Dritten C beerbt wurde. Erbscheine gibt es (noch) nicht. C ist vor kurzem auch gestorben und von ihren Kindern beerbt worden. Die haben allerdings keine Lust, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen und die 3 Erbscheine zu beantragen.
Jetzt meine Frage: Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, die Belastung löschen zu lassen? Ein Aufgebotsverfahren kommt ja wohl kaum in Betracht, da wir ja die Erben gefunden haben. Könnte man eine Bestätigung der Stadt (mit oder ohne Siegel) beibringen, dass diese Lastenausgleichsverpflichtung erledigt ist?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten