Übersetzungskosten bei Auslandszustellung

  • Hallo,

    ich hab ein Problem mit der Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschluss an den Beklagten aus der USA. Ich würde nach der Übersetzung des KFB die Übersetzungskosten nachträglich in den Beschluss aufnehmen. Würde ich das nicht tun, würde es ja ein ewiger Kreislauf mit der Kostenfestsetzung und den Übersetzungskosten sein. Das sehe ich soweit auch gar nicht als so problematisch an, jedoch kostet die Zustellung für den Kläger in die USA zusätzlich 95 $. Die kann ich ja schlecht in ausländischer Währung hinzusetzen, oder? Soll ich die Kosten in Euro umrechnen und festsetzen?

    Hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit?

  • Bei uns werden mit Eingang des KFA die Zustellungsauslagen der ausländischen Währung in € umgerechnet, entsprechend beim ASt. angefordert und dann im KFB hinzugesetzt.

  • Das geht doch praktisch gar nicht. Wenn der KFB erlassen wurde, z.B. ... hat der Beklagte 10000.- EUR zu zahlen, werden doch die 10.000.- EUR übersetzt. Wenn dann 123,56 EUR Übersetzungskosten anfallen können diese doch nicht aufaddiert werden, dann stimmt doch der KFB ( und die eigentliche Übersetzung) auch gar nicht mehr.

  • Ich würde nicht sagen, dass die Übersetzungskosten zu den Kosten der ZV gehören, da sie noch gar nichts mit Zwangsvollstreckung zu tun haben. Ich bin auch Zwangsvollstreckungsrechtspflegerin und würde das nicht als Kosten der ZV durchgehen lassen.

  • Zitat

    Das geht doch praktisch gar nicht. Wenn der KFB erlassen wurde, z.B. ... hat der Beklagte 10000.- EUR zu zahlen, werden doch die 10.000.- EUR übersetzt. Wenn dann 123,56 EUR Übersetzungskosten anfallen können diese doch nicht aufaddiert werden, dann stimmt doch der KFB ( und die eigentliche Übersetzung) auch gar nicht mehr.



    Was wird denn bei den Worten "10000.- EUR" übersetzt. Der Betrag bleibt auch so im übersetzten KB stehen. Mir ist auch mal die Idee gekommen den Betrag erst nach der Übersetzung des KBs einzusetzen.

  • Ich setze die Übersetzungskosten in einem Zusatzvermerk unter den KFB und zwar so, dass ich eine Lücke lasse, wo ich nurnoch die Zahl eintragen (die muss man nicht übersetzen). Der Rest ist mit zu übersetzen.
    Die Kosten in den USA würde ich zum letztmöglichen Zeitpunkt umrechnen und dann hinzu setzen.

    Als Kosten der Zwangsvollstreckung sehe ich diese Kosten jedoch auch nicht. Es handelt sich hier um die Ksoten der Zustellung des Titels. Das gehört noch zum Erkenntnisverfahren (da dadurch der Titel ja erst geschaffen wird - anders als beim verkündeten Urteil).

  • Ich halte mich für einen unkomplizierten und vor allem praktischen Typen, aber das habe ich noch nie gehört. ( nachträglich eine Zahl in eine Übersetzung einzusetzen , ist ja doch eine Urkunde)

    Ich setze zwar auch einen Vermerk auf den Titel ( die Kosten der Zustellung trägt der zu Zahlung Verpflichtete) aber beziffer diese Kosten nicht.

  • Das geht doch praktisch gar nicht.

    Und ob:

    Ich setze die Übersetzungskosten in einem Zusatzvermerk unter den KFB und zwar so, dass ich eine Lücke lasse, wo ich nurnoch die Zahl eintragen (die muss man nicht übersetzen). Der Rest ist mit zu übersetzen.
    Die Kosten in den USA würde ich zum letztmöglichen Zeitpunkt umrechnen und dann hinzu setzen.



    :daumenrau Genauso machen wir es auch. Praktisch und umkompliziert.

  • D.h. ein KFB, der einen Zusatzvermerk über weitere Kosten (deren Höhe nicht beziffert ist) erhält wird erlassen und übersetzt. Danach setzt der Rpfl. einen Betrag ein und schickt den KFB raus.

    O.K. habe ich noch nie gehört, mag praktisch sein, aber da hätte ich echte Bedenken.

  • Naja - den Vermerk unterschreibe ich ja auch - nur halt ohne Zahl.
    Ist vermutlich rein nach der ZPO etwas merkwürdig, aber anders geht es halt nicht !

  • Super, danke schön.

    Dann werde ich den Vorschlag mit dem Zusatzvermerk mal probieren. Die Lösung finde ich auch am praktikabelsten..

    ;)

  • Hallo zusammen,

    ich habe noch ein paar Fragen zu dem Zustellungsverfahren überhaupt.

    Also zuerst fordere ich den Vorschuss vom Gegner an. Aber in welcher Höhe? ($95 schon umgerechnet? + 20,00 EUR Zustellkosten? und Übersetzungskosten? aber was kostet denn die Übersetzung meines KFB so ungefähr?)

    Wenn alles Geld da ist lass ich den KFB übersetzen. Gibts da einen bestimmte Stelle? Oder schickt die Serviceeinheit das dann einfach an einen Übersetzer der häufig vom Gericht beauftragt wird?

    Danach füll ich dann das Formblatt auf englisch :eek: aus und überweis dann die $95 -auch wirklich in Dollar oder wie funktioniert das?- an die Stelle? Und schick einen Nachweis (welchen???) mit Antrag und KFB an die Stelle.


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

  • Hui, so viele Fragen. Du scheinst sonst mit Auslandszustellungen nicht viel zu tun zu haben. ;)

    Also, erst mal der Vorschuss. Die 95 $ (stimmt der Betrag noch? Ich hatte ewig keine Zustellung in die USA; müsste aber in der ZRHO stehen unter "Vereinigte Staaten", schau da mal nach) brauchst Du und die 20 € Prüfgebühr; und die Übersetzungskosten kann man im Vorhinein nur schätzen und einen eventuellen Überschuss dann zurückerstatten, wenn der Übersetzer entschädigt worden ist.

    Übersetzer kann man sich aus einem Verzeichnis raussuchen, vielleicht weiß die Geschäftsstelle einen, der besonders gut und zuverlässig oder schnell ist oder was auch immer; ich nehme meist möglichst einen aus unserem Gerichtsbezirk oder einen besonders preisgünstigen (es gibt auch regelrechte Firmen, die Übersetzungen in alle möglichen und unmöglichen Sprachen zu sehr günstigen Preisen anbieten; ab und an nehm ich die auch, aber nicht immer, ich will den normalen Übersetzern nicht völlig ihre Lebensgrundlage entziehen).

    Das Formblatt ZU 35 und das Formblatt ZU 36 würde ich auf deutsch ausfüllen und mit übersetzen lassen. Unser Landgericht möchte gern von den zuzustellenden Schriftstücken auch die deutschsprachige Fassung haben.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Frag mal bei den Kollegen oder in der Verwaltung nach, ob und wenn ja, mit welchen Übersetzern eine Vereinbarung nach § 14 JVEG getroffen wurde.
    Es müsste bei deinem LG eine Liste der dort zugelassenen Übersetzer geben, aus der du dir einen entsprechenden Anbieter auswählen kannst.

    Die Zustellung in den USA erfolgt meines Wissens immer noch über PFI, das wurde gerade erst wieder verlängert. Kostet 95 USD (zumindest steht das so auf deren Seite)

  • @ #7 und #9:

    Kann mir jemand sagen wie dieser Zusatzvermerk genau formuliert wird. Hab' jetzt auch die Situation, dass für die Übersetzung des KfA und des KfB ein Vorschuss eingefordert werden soll.

  • Ich muss nochmal nachfragen:
    Wie sieht denn ein KfB mit einem solchen Zusatzvermerk hinsichtlich der Übersetzungskosten aus?
    Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen könnte.

  • Ich greife dieses alte Thema erneut auf.
    Gibt es heutzutage eine neue Vorgehensweise hinsichtlich der Übersetzungskosten? Ich bin neu in Auslandssachen und muss einen KFB gegen eine ausländische Partei erlassen. Eine Übersetzung des KFB wird von der Klägerin gefordert. Ich würde jetzt den KFA zusammen mit dem KFB übersetzen lassen und sodann zustellen wollen. Auch ich stelle mir die Frage, wie ich die Übersetzungskosten in den KFB bekomme.

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