Kontenpfändung und Insolvenz

  • Hallo allerseits,

    nachdem ich mir heute die Entscheidung des BFH vom 12.4.2005 (RPfleger 2006, 96) zu Gemüte geführt habe, komme ich doch ein wenig ins grübeln:gruebel: .
    Bislang war ich (übrigens im Einklang mit unserem zuständigen Insolvenzgericht = Insolvenzrichter) der Ansicht, dass ein vor der Frist des 88 InsO dem Drittschuldner zugestellter Kontenpfüb "insolvenzfest" sei und daher die Insolvenz die laufende KOntenpfändung nicht berührt.
    Wenn ich die o.g. Entscheidung aber richtig lese, widerspricht die Pfändung des nach Insolvenzeröffnung oder in der Frist des § 88 InsO entstandenen Kontenguthabens dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO, d.h. der Pfüb wäre diesbezüglich (vom Insolvenzgericht?!) aufzuheben.

    Wie seht Ihr das?
    :(

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