Zwangsgeld als Forderung einer Zwangshypothek

  • Ich habe hier ein Ersuchen der Finanzbehörde auf Eintragung einer Zwangshypothek vorliegen.
    Als GBA habe ich ja u.a. nur zu prüfen, ob es sich bei der Forderung um Steuern oder eine öffentliche Abgabe handelt.
    Hier ist aus der Bezeichnung des Finanzamtes zu ersehen, dass es sich um
    Zwangsgelder handelt (wahrscheinlich ist der Eigentümer seine Einkommens- und Umsatzsteuererklärungspflicht nicht nachgekommen).

    Sind auch diese Zwangsgelder eine öffentliche Abgabe???? Kann ich die Zwangshypothek daher eintragen (sonst ist alles i.O.)?:confused:

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