Hänge mich hier mal an mt dem gleichen Fall wie im Beitrag über mir.
Befreiter Vorerbe verkauft Grundstück; AV und GS sind bereits nach dem Nacherbenvermerk eingetragen.
Jetzt soll eine alte Grundschuld (also Rang vor FinanzierungsGS) gelöscht werden.
Nach Rn. 3494 Stöber hat sich meiner Meinung nach der befreite Vorerbe durch entgeltlichen Verkauf dazu verpflichtet, die alte Grundschuld zu löschen.
Lastenfreistellung ist ja Vestandteil fast aller Kaufverträge und absolut normal.