WEG-Verwalternachweis

  • Hallo,
    habe hier eine Protokollniederschrift (WEG-Verwalterbestellung) eingereicht bekommen, die von
    - der Verwalterin und
    - dem Verwaltungsbeirat unterschrieben und beglaubigt ist.

    Normal ist nach §§ 26 IV, 24 VI WEG ja die Unterschrift nötig von
    - dem Vorsitzenden
    - einem Wohnungseigentümer
    - evtl. dem Verwaltungsbeirat.

    In meinem Fall war der Verwaltungsbeirat der Sitzungsvorsitzende und sowohl die Verwalterin als auch der Verwaltungsbeirat sind von dieser Einheit Wohnungseigentümer.

    Langt hier deshalb die Unterschrift von den beiden oder brauche ich noch eine Unterschrift (+ Beglaubigung) von einem dritten Wohnungseigentümer, der keins dieser Ämter innehat? :confused:

    Wie seht Ihr das?

  • Falls ein Beirat bestellt ist, braucht man 3 Unterschriften. Einzige Ausnahme: Der Beiratsvorsitzende ist gleichzeitig Versammlungsleiter. In diesem Falle genügt seine Unterschrift und die eines weiteren WEers.

    Diese Unterschriften liegen vor. Ob der "weitere" Wohnungseigentümer noch das Amt des Verwalters bekleidet, ist egal.
    Von mir also ein klares:daumenrau.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • brauche ich noch eine Unterschrift (+ Beglaubigung) von einem dritten Wohnungseigentümer, der keins dieser Ämter innehat?


    Ja. Nachdem das Gesetz auch diese Unterschrift expressis verbis verlangt, ist sie m. E. notwendig.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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