Folgender Fall...
VU in Ösiland wegen Betruges in Haft (voraussichtlich bis Mitte Juli), hier Verurteilung wegen Betruges zu 2 Jahren FHS!
Irgendwelche Lösungsvorschläge? Ladung eines im Ausland inhaftierten zur Stellung in Berlin dürfte nicht gehen, weil der ja da sitzt. Wie soll er sich da stellen? HB/EuHB dürfte auch nicht gehen, weil ja bekannter Aufenthalt! Damit wäre HB nicht verhältnismäßig, Auslieferung ohne HB... geht das?
Vollstreckungshilfeersuchen nach Ösiland geht wohl auch nicht, weil VU ist deutscher StAng...
Einfach abwarten, bis der VU dort entlassen ist und solange nichts tun? Da hat man mir heute das Stichwort "Strafvereitelung" ( ja so heisst das..., sog. "Vollstreckungsvereitelung ist Abs.2 des mir gerade nicht einfallenden, und mit Strafvereitelung betitelten §) an den Kopf geworfen...