Anschriftenermittlung für NL

  • Hallo, ich habe eine Anfrage von niederländischen Gerichtsvollziehern bekommen, ob eine bestimmte Person an der ihnen bekannten Anschrift - die mir auch mitgeteilt worden ist - wohnhaft ist.
    Mein Problem ist jetzt, kann ich hier dazu eine EMA-Anfrage durchführen und diese Auskunft in die Niederlande übermitteln? (Datenschutz?)
    :gruebel:
    Hat jemand eine Idee, wo Vorschriften hierzu stehen könnten?:confused:

  • Man sollte auch mal in Rechtshilfe tätig werden, wenn es für einen selbst einfacher ist als für den Anderen, ohne zu fragen, warum der Andere es nicht selbst macht.
    Ist jedenfalls my humble opinion.

  • keine Ahnung, weshalb die Gerichtsvollzieher nicht selbst anfragen (eventl. Kostengründe).
    Also gut, mache EMA-Anfrage und werde Ergebnis weiterleiten.
    Danke für eure Unterstützung.:einermein

  • Ich hätte damit ein Problem, wegen Datenschutz. Der GV in Niederlande ist kein staatliches Organ (privatisiert!).


    :gruebel: Dann müsste der GVZ selbst anfragen und sein rechtliches Interesse nachweisen, dann müsste er die Auskunft kriegen wie jeder andere auch, der ein entsprechedes Interesse nachweisen kann, z.B. durch Kopie des Vollstreckungstitels.

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