Vollstreckung von Freizeitarresten

  • Guten Tag, ich habe ein grundsätzliches Problem bei der Vollstreckung von Freizeitarresten hier im AG.

    Wir haben vier Zellen und ich bin völlig ausgebucht. Wenn heute ein Arrestbeschluß rechtskräftig wird, liegt der nächste freie Termin erst Ende des Jahres. Abgesehen davon, daß das aus erzieherischen Gründen problematisch ist, kriege ich auch Probleme wegen des bereits nach einem Jahr eintretenden Vollstreckungsverbotes. Denn häufig folgt der Verurteilte der Ladung nicht. Wenn dann ein Vorführungsersuchen ergeht, habe ich ja wiederum Monate Vorlauf. Wenn das dann noch scheitert, ist das Jahr oft schon um.

    Nun ist die Idee aufgekommen, grundsätzlich für die vier Zellen einen zuviel, also fünf Verurteilte zu laden. Nach meinen Recherchen sind in nur 7 von 33 Arrestwochenenden alle Arrestanten erschienen. In allen anderen Fällen hätten wir also eine weitere Chance gehabt, die Zellen zu belegen. Aber in diesen besagten 7 Fällen hätte dann ja jemand nach Hause geschickt werden müssen, was ich für äußerst unglücklich halte.

    Nun habe ich die Bitte, daß mir vielleicht andere Rechtspfleger Erfahrungen berichten können. Falls in anderen Gerichten ähnliche Probleme bestehen: wie wird dort damit umgegangen? Wie wird dort die oben beschriebene "Idee" gesehen?

    Vielen Dank!

  • Die Idee der "Überbuchung" ist an sich ja nichts neues. Warum nicht?
    Sollte tatsächlich mal jemand wieder nach Hause geschickt werden, wird er nicht unglücklich sein.
    Hast Du wenigstens grünes Licht von oben?

  • Wie soll man diese "Überbuchung" praktizieren, ohne daß es in Richtung Willkür (sorry, ich weiß, hartes Wort, mir fällt aber gerade nichts anderes ein) abdriftet, welcher der fünf Arrestanten wieder nach Hause gehen kann, wenn alle fünf erscheinen?

  • Wie soll man diese "Überbuchung" praktizieren, ohne daß es in Richtung Willkür (sorry, ich weiß, hartes Wort, mir fällt aber gerade nichts anderes ein) abdriftet, welcher der fünf Arrestanten wieder nach Hause gehen kann, wenn alle fünf erscheinen?



    Diese "Willkür" wäre ja auch schon vorher da. Wen lade ich denn? Nicht ganz einfach, aber ohne Rücksprache mit meinem Dienstvorgesetzten (schriftlich, da wohl weisungsgebunden) würde ich die Finger davon lassen.

  • Wie soll man diese "Überbuchung" praktizieren, ohne daß es in Richtung Willkür (sorry, ich weiß, hartes Wort, mir fällt aber gerade nichts anderes ein) abdriftet, welcher der fünf Arrestanten wieder nach Hause gehen kann, wenn alle fünf erscheinen?



    Die dürfen dann Reise nach Jerusalem spielen. Dient der sozialen Entwicklung. :wechlach:

  • Ist nicht bei einer derartigen Situation die Möglichkeit gegeben, den Freizeitarrest in der nächsten, vielleicht größeren, JVA bzw. den dortigen FZA-Räumen zu vollstrecken, denn nach einem halben Jahr ist der Erzeihungseffekt gleich null.

    vgl. § 4 JavollzO (Jugendarrestvollzugsordnung)

    Der Jugendarrest ist in der Regel unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils zu vollziehen.

    Nach § 151 Abs. 1 StVollzG führen die Landesjustizverwaltungen die Aufsicht über die JVA's. Ich würde mich evtl. auch mal an diese wenden.

  • Danke für die Beiträge!

    Im Fall des Falles wäre ich dafür, daß derjenige nach Hause geschickt wird, bei dem es noch am längsten bis zum Eintritt des Vollstreckungsverbotes dauert. Aber es macht doch einen sehr schlechten Eindruck.

    Dirk aus Berlin: was habt Ihr für Erfahrungen gemacht mit denjenigen, die eventuell mal weggeschickt wurden? Kamen sie freiwillig nochmal wieder oder mußte dann ein Vorführungsersuchen ergehen?

    Gibt es vielleicht noch jemanden aus Niedersachsen, der mir Erfahrungen berichten kann?

    Vielen Dank nochmal.

  • Zitat

    Dirk aus Berlin: was habt Ihr für Erfahrungen gemacht mit denjenigen, die eventuell mal weggeschickt wurden? Kamen sie freiwillig nochmal wieder oder mußte dann ein Vorführungsersuchen ergehen?


    Das ist unterschiedlich. Einige kommen natürlich nicht ein zweites Mal. Nicht ganz unverständlich, da die Jugendarrestanstalt am Arsch der Welt liegt. (Vornehm ausgedrückt: Dezentrale Lage am äussersten Stadtrand.)

  • Nicht ganz unverständlich, da die Jugendarrestanstalt am Arsch der Welt liegt. (Vornehm ausgedrückt: Dezentrale Lage am äussersten Stadtrand.)



    Bei uns müssen die VU knapp 90 km fahren!

  • Guten Tag, ich habe ein grundsätzliches Problem bei der Vollstreckung von Freizeitarresten hier im AG.

    ... Denn häufig folgt der Verurteilte der Ladung nicht. Wenn dann ein Vorführungsersuchen ergeht, habe ich ja wiederum Monate Vorlauf. Wenn das dann noch scheitert, ist das Jahr oft schon um.

    Bei uns wird gleich mit der Ladungsverfügung ein Vorführersuchen gefertigt. Dies wird dann gebraucht und zur zuständigen Polizeistation gefaxt, wenn der VU nicht nach 1 Stunde nach dem Arrestbeginn erschienen ist. Die Polizei führt den VU dann am selben Tag noch vor. Das klappt! Somit erübrigt sich ein 2. Arresttermin.
    Klasse, nicht?


  • Bei uns wird gleich mit der Ladungsverfügung ein Vorführersuchen gefertigt. Dies wird dann gebraucht und zur zuständigen Polizeistation gefaxt, wenn der VU nicht nach 1 Stunde nach dem Arrestbeginn erschienen ist. Die Polizei führt den VU dann am selben Tag noch vor. Das klappt! Somit erübrigt sich ein 2. Arresttermin.
    Klasse, nicht?


    Gute Idee, diese Vorgehensweise werde ich bei uns auch vorschlagen; dürfte auch den erzieherischen Wert steigern !

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