Ermittlungs- u. Hauptverfahren -> nur 1x Auslagenpauschale

  • Gibt es eigentlich eine Entscheidung eines Obergerichts, dass für Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren die Auslagenpauschale nur 1x entsteht. Die Begründung, dass es in den §§16ff RVG nicht genannt ist, finde ich auf Dauer ein wenig dürftig. Danke.

  • Ich kenne zwar auch keine obergerichtliche Rechtsprechung dazu, aber ich zitiere immer den Gerold/Schmidt, VV 7001, 7002 Rdnr. 28 und habe auch noch nie eine Erinnerung bekommen.

  • LG Koblenz, Beschl. v. 09. 05. 2005, 2090 Js 36906/04-2 Kls_

    Leitsatz:

    Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren (vorbereitende Verfahren) und das sich anschließende gerichtliche Verfahren (Zwischen- und Hauptverfahren) sind eine gebührenrechtliche Angelegenheit.

    Der Verteidiger/Vertreter des Nebenklägers erhält die Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationdienstleistungen nur einmal.


    OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15. 12. 2006, 1 Ws 249/06
    Leitsatz:

    Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und das sich hieran

    anschließende gerichtliche Strafverfahren erster Instanz betreffen dieselbe Angelegenheit. Der in beiden Verfahren tätige Rechtsanwalt kann die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gemäß Nr. 7002 VV RVG daher nur einmal fordern.



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