Fahrverbot ohne Führerschein

  • Hallo Ihr,

    ich habe hier einen Jugendlichen (17 Jahre), der zu einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde. Nun wollte ich die Frist hierzu berechnen und habe aus der Akte entnommen, dass der VU ja gar keinen Führerschein hat :gruebel: Aus dem Urteil konnte ich dann entnehmen, dass der VU Fahrverbot bekommen hat, weil er bei der verbotswidrigen Autofahrt THC im Blut hatte.
    Normalerweise gibt es ja die Mitteilung an das KBA sowie die Führerscheinstelle nebst Angabe des Fahrverbotendes. Nun weiß ich aber nicht, wie es in diesem Fall läuft, zumal der VU ja gar keinen Führerschein hat.
    Das Fahrverbot beginnt mit der RK der Entscheidung. Dies ist wohl auch dann maßgeblich, wenn der VU keine Fahrerlaubnis hat. Aber ist der VU überhaupt beim KBA verzeichnet, wenn der keine FE hat? :confused:

    Jetzt weiß ich gar nicht mehr weiter...

  • Du machst die Mitteilung und das KBA macht sich einen Vermerk?!? Keine Ahnung. Mitteilung raus und wenn das KBA den nicht kennt, werden die Sachbearbeiter dort wohl wissen, was zu tun ist ;)
    Und auf jeden Fall eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Dort werden nämlich auch die Anmeldungen bei Fahrschulen vermerkt.

  • Das Fahrverbot beginnt mit Rechtskraft. Die Entscheidung ist dem KBA und der Polizei des Wohnortes (Nr. 45 III MiStra) mitzuteilen. Die KBA-Mitteilung wird interessant, wenn er die Pappe beantragt.

  • Mein "Problem" (vielleicht ist es ja gar keins) ist nur: Was gebe ich dem KBA und der Polizei an als Fahrverbotsende? Normalerweise berechne ich hier das Fristende und teile dies den entsprechenden Behörden mit.
    Oder gebe ich in diesem Fall lediglich an "Fahrverbot 1 Monat"?

  • Wie machst Du es denn sonst?
    Mitteilung Beginn + Fahrverbot oder teilst Du auch das Ende mit?
    Ich habe immer Beginn + Fahrverbot + Ende mitgeteilt.

  • Wie machst Du es denn sonst?
    Mitteilung Beginn + Fahrverbot oder teilst Du auch das Ende mit?
    Ich habe immer Beginn + Fahrverbot + Ende mitgeteilt.



    Ich gebe nur die Dauer an und das Ende der Fahrverbotsfrist. Den Beginn eigentlich nie. :confused: Habe ich jedenfalls so vom Vorgänger übernommen und dachte, das wäre richtig.

    Ich würde jetzt einfach aus dem Bauch heraus entscheiden, dass ich den Beginn für die Fahrverbotsfrist angebe, nämlich Rechtskraft der Entscheidung und die Dauer von einem Monat.
    Ich teile dies dann den beiden Behörden mit. (Wußte nur nicht, ob dies für die Behörden Relevanz hat, wenn der VU erst gar keinen FS besitzt und in einem Monat lässt sich dieser sicher auch nicht machen..)

  • Du gibt an: Das FV beträgt ein Monat und beginnt am xxxxxx. Der VU hat keinen FS, das FV betrifft bspw. das Mofa ( etc. also alle KFZ, auch die FS freien ) und endet am ....

  • Ich gebe nur die Dauer an und das Ende der Fahrverbotsfrist. Den Beginn eigentlich nie. :confused: Habe ich jedenfalls so vom Vorgänger übernommen und dachte, das wäre richtig.

    Ich würde jetzt einfach aus dem Bauch heraus entscheiden, dass ich den Beginn für die Fahrverbotsfrist angebe, nämlich Rechtskraft der Entscheidung und die Dauer von einem Monat.
    Ich teile dies dann den beiden Behörden mit. (Wußte nur nicht, ob dies für die Behörden Relevanz hat, wenn der VU erst gar keinen FS besitzt und in einem Monat lässt sich dieser sicher auch nicht machen..)


    Soweit ich weiß, darf dann aber auch keine praktische Fahrstunde genommen werden. :gruebel: Würde ja sonst dem Fahrverbot auch zuwider laufen, oder nicht?

  • Bei einer Fahrstunde ist der Fahrlehrer Führer des Kraftfahrzeuges, nicht der Fahrschüler. M. E. ist die Führerscheinstelle nicht vom Fahrverbot zu informieren. Lediglich die Polizei bekommt eine Mitteilung gem. Nr. 45 MiStra.

  • Bei einer Fahrstunde ist der Fahrlehrer Führer des Kraftfahrzeuges, nicht der Fahrschüler. M. E. ist die Führerscheinstelle nicht vom Fahrverbot zu informieren. Lediglich die Polizei bekommt eine Mitteilung gem. Nr. 45 MiStra.


    :dankescho
    Forum lesen macht schlau ;)

  • Bei einem Fahrverbot informiere ich die Führerscheinstelle nicht. Ab RK 1 Monat berechnen, KBA bekommt über BZR Mitteilung. Die Polizei gem. MiStra. Das wars.

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