Löschungserleichterungsklausel

  • Bewilligt wurde ein Wohnungsrecht. …..Das WR erlischt, wenn der Berechtigte es voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann, insbesondere weil er in einem Alten- oder Pflegeheim lebt. Der Berechtigte ist dann verpflichtet, eine Löschungsbewilligung zu erteilen.
    Zur Löschung des Rechts ist der Nachweis des Todes oder der Nachweis des Auszuges des Berechtigten ausreichend. Es wird bewilligt und beantragt die Eintragung dieses WR mit der Löschungserleichterung in das Grundbuch.
    Geht die auflösende Bedingung …..voraussichtlich?

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