456 a StPO Einwendungen

  • Einwendungen gegen 456 a StPO Entscheidung (bei uns macht das nach Wegfall der Begrenzungsverordnung der Rpfl) Vorlage an StVK od GenStA??

  • Es kommt darauf an was für Einwendungen im Rahmen der § 456 a) - Entscheidung erhoben werden. Gegen eine Ablehnung ist der Weg über 21 StVollstO gegeben : Vorlage über zust. Staatsanwalt an GenStA. Gegen die Nachholung der Vollstreckung bei Wiedereinreise: Entscheidung der StVK gem § 458 Abs. 1 i.V.m. §462 a Abs. 1 StPO.

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