Hallo!!!NAch der Änderung des § 68 f StGB haben wir (Rpfleger und Richter) mehr zu tun, da bei allen, die in nächster Zeit entlassen werden, die FA eingeleitet werden muss.Unsere Richter kommen nun auf die Idee, bisherige Ri-Aufgaben auf den Rpfleger im Rahmen der FA zu übertragen. So wird überlegt, ob der Rpfleger nicht die Anhörung übernehmen kann. Das sehe ich natürlich nicht ein, da ich ohnehin auch mehr zu tun habe.Hat jemand von Euch ein Argument, dass ich als Rpfleger die Anhörung nicht übernehmen darf?
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