Merkblatt zur Erbausschlagung auf englisch

  • Ausschlagungsverfahren mit Auslandsberührung gibts immer mehr.
    Meine Benachrichtigungsschreiben ins Ausland schicken mir die Leute häufig zurück, ob ich den Inhalt nicht auf englisch erklären könnte.
    Kann ich leider nicht !
    Ich kann nicht mal den Weg zum Bahnhof auf englisch erklären.
    Unser Merkblatt zur Erbausschlagung auf englisch – das wärs !
    Hat sich mal jemand der sprachbegabt ist, vielleicht die Arbeit gemacht ?

  • Ausschlagungsverfahren mit Auslandsberührung gibts immer mehr.
    Meine Benachrichtigungsschreiben ins Ausland schicken mir die Leute häufig zurück, ob ich den Inhalt nicht auf englisch erklären könnte.
    Kann ich leider nicht !
    Ich kann nicht mal den Weg zum Bahnhof auf englisch erklären.
    Unser Merkblatt zur Erbausschlagung auf englisch – das wärs !
    Hat sich mal jemand der sprachbegabt ist, vielleicht die Arbeit gemacht ?


    Frag doch mal bei dem Sachbearbeiter für Auslandssachen beim LG ...
    Vllt. kann von dort geholfen werden.

  • Ich habe auch vor einiger Zeit verzweifelt nach entsprechenden Erklärungen in englischer Sprache gesucht und bin schließlich auf der Homepage des deutschen Generalkonsulats (German Consulate General Los Angeles) in Los Angeles gelandet. Dort ist einigermaßen übersichtlich dargestellt, wie das deutsche Nachlassverfahren abläuft. Entsprechende Belehrungen und Formblätter finden sich dort auch.

    Hier der Link:
    http://www.germany.info/relaunch/info/…html#succession

  • Ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen.
    Ich habe Erben in Amerika über den Anfall der Erbschaft und die Ausschlagung mit dem normalen Vordruck unterrichtet. Nun bekomme ich ein Schreiben aus Amerika auf englisch, welches ich verstehe, was aber keine richtige Erbausschlagung darstellt: ..."the laws ofthe United States do not require me to respond to your request or to acept orpay for any debt that I did not create nor did I benefit from, eitherdomestically or internationally. The design of the letter I received seemed tobe a ploy indented to trick a family member to accept this"inheritance" which is actually a massive debt. In Addition, you havesent me these notification letter in a language that is foreign to me. Youshould want me, the recipient of your correspondence, to fully understand whatyou are legally asking me to accept, therefore, any official letters should bewritten in my native language, English.
    Therefore, let me make it hereby known that today, on...that neither I, nor myhusband... nor any member of my family including my children.... are willing toaccept or pay for any inheritance that my uncle....incurred and left behindafter his death.
    as far as I am concerned, this matter is now closed, and no furthercommunication is needed."
    Würdet ihr die Dame darauf hinweisen, dass sich die Erbfolge nach deutschem Recht richtet und ihr Schreiben unwirksam ist und wie eine wirksame Ausschlagung aussieht... und auf deutsch oder englisch (kann ich kaum, vielleicht so ungefähr...) - ich weiß, Gerichtssprache ist deutsch.
    Oder nur z.d.A. und alles ist ihr Problem, hingewiesen wurde sie bereits?

  • Ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen.
    Ich habe Erben in Amerika über den Anfall der Erbschaft und die Ausschlagung mit dem normalen Vordruck unterrichtet. Nun bekomme ich ein Schreiben aus Amerika auf englisch, welches ich verstehe, was aber keine richtige Erbausschlagung darstellt: ..."the laws ofthe United States do not require me to respond to your request or to acept orpay for any debt that I did not create nor did I benefit from, eitherdomestically or internationally. The design of the letter I received seemed tobe a ploy indented to trick a family member to accept this"inheritance" which is actually a massive debt. In Addition, you havesent me these notification letter in a language that is foreign to me. Youshould want me, the recipient of your correspondence, to fully understand whatyou are legally asking me to accept, therefore, any official letters should bewritten in my native language, English.
    Therefore, let me make it hereby known that today, on...that neither I, nor myhusband... nor any member of my family including my children.... are willing toaccept or pay for any inheritance that my uncle....incurred and left behindafter his death.
    as far as I am concerned, this matter is now closed, and no furthercommunication is needed."
    Würdet ihr die Dame darauf hinweisen, dass sich die Erbfolge nach deutschem Recht richtet und ihr Schreiben unwirksam ist und wie eine wirksame Ausschlagung aussieht... und auf deutsch oder englisch (kann ich kaum, vielleicht so ungefähr...) - ich weiß, Gerichtssprache ist deutsch.
    Oder nur z.d.A. und alles ist ihr Problem, hingewiesen wurde sie bereits?

    Ich würde -mit deutschem Standartanschreibe- auf die Unwirksamkeit des Schreibens als Ausschlagungserklärung hinweisen, die Kosten zum Soll stellen und den Vorgang ablegen.

  • Da leidet aber einer in den USA schwer unter Verfolgungswahn. Naja, Reichsbürger gibt's halt überall.

    Ablegen und auf den Gläubigerantrag warten (aber : "Don't hold your breath").

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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