Löschung im Schuldnerverzeichnis

  • Wunderschönen Wochenanfang!

    Hab da auch gleich mal folgendes Problem:

    Also, der Schuldner hat eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis, da ein Haftbefehl gegen Ihn erlassen worden ist. Nun hat er die e.V. abgegeben und beantragt, dass der Eintrag über den Haftbefehl gelöscht wird.

    Hab schon überall nachgelesen, aber nichts passendes für diesen Fall gefunden :(

    Im Prinzip spricht nichts dagegen, die Eintragung zu löschen, außer das ich es irgendwie ungerecht finde... :gruebel:

    Hat jemand einen Tip oder eine Fundstelle für mich???

  • Die Eintragung wird nicht gelöscht, das wäre ja noch schöner!
    § 915a ZPO regelt abschließend, wann die Eintragung gelöscht wird. Und die Tatsache, dass die E.V. den Haftbefehl "unnötig" gemacht hat, ist mit Sicherheit kein Wegfall des Eintragungsgrundes nach Abs. 2 Nr. 2. Das meint nur Fälle wie Aufhebung des Vollstreckungstitels etc.
    Da der Schuldner nun die E.V. abgegeben hat, bekommt er sogar noch eine Eintragung dazu.
    Einzige Möglichkeit für ihn: Bezahlen!

  • Ich sehe das sogar wörtlich wie Rita: Das wäre ja noch schöner... ;)

    Die Abgabe der e.V. hebelt die HB-Eintragung nicht aus, da die Ursache der Eintragung, nämlich die Einleitung des e.V.-Verfahrens mit allen Konsequenzen, erst dann beseitigt wird, wenn der Titel durch Zahlung erledigt ist. Im Gegenteil, der Schuldner hat sich durch sein selbst verschuldetes Verhalten nunmehr 2 Eintragungen gefallen zu lassen. :strecker

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