Hallo,
ich möchte mal kurz im Auftrag einer Kollegin eine Umfrage reinstellen:
Wer setzt § 1904 BGB tatsächlich kosequent um und verlangt von den Berufsbetreuern am Anfang der Betreuung einen Betreuungsplan und kontrolliert die Umsetzung des Plans? Was macht ihr, wenn das Planziel nicht erreicht wird?
Anlass der Frage ist ein Fragebogen, den sie für eine übergeordnete Stelle ausfüllen darf.
Hier bei uns handhaben wir das relativ lax und verlangen den Plan nicht, da sich mir auch der Sinn des Ganzen nicht erschließt - der Betreuer ist auch so verpflichtet, das Beste für den Betroffenen rauszuholen. Was dabei im Einzelnen erforderlich ist und unterm Strich rauskommt, sieht man ja auch im Jahresbericht.