Masseunzulänglichkeit im IK-Verfahren

  • Ich (Insolvenzneuling) habe ein IK-Verfahren mit Kostenstundung, da hat mir der Treuhänder die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Es sind "derzeit noch keine Massegläubiger vorhanden". Das geht doch nicht, oder? Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten? Was macht ihr in solchen Fällen? :confused: Habe darüber noch nirgendwo etwas gefunden und würde mich über euren Rat sehr freuen. Danke schon mal im Voraus!

  • :confused: :confused: :confused:
    Wie kann der Treuhänder Masseunzulänglichkeit anzeigen, aber gleichzeitig sagen, dass kein Massegläubiger vorhanden ist?:gruebel:
    Muss ich das verstehen? :(
    Aber vielleicht verstehen das ja andere! :hoffebete

  • Ich denke mal, das kann man doch schon anhand des § 208 InsO direkt lösen: "... um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen..." oder Satz 2: "...bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten...".
    Also dürfte es nicht möglich sein.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • @ Mosser: Oh, mein obiger Beitrag hat sich wohl mit deinem überschnitten... Dann werde ich meinen Treuhänder mal morgen daraufhinweisen. Habe nämlich morgen Termine mit ihm. Bin ja mal gespannt, was er sagt und wie er´s erklärt.
    Danke schon mal!

  • Das ist neu, hatte ich auch so noch nicht.
    Massegläubiger sind zwar auch der Treuhänder und die Gerichtskasse, aber wenn für die kein Geld da ist, dann ist das Mangels Masse und das verhindert die Stundung.
    Von einer vorsorglichen Masseunzulänglichkeit gehen ja auch keine Wirkungen aus. Ohne Masseverbindlichkeiten keine Masseunzulänglichkeit. Hört sich bei dem Treuhänder nach einem routinemässigen Vorgehen an (haben wir schon immer so gemacht).
    Ohne Massegläubiger (kann der Treuhänder nicht benennen) würde ich auf so eine Anzeige nichts veranlassen.

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